Ist es als Privatperson möglich mit Tickets zu handeln?
Die Gründe warum man das nicht darf sind mir schon klar. Denn wenn jeder damit handeln dürfte, dann wären die Tickets innerhalb von Minuten bei irgendwelchen Spekulanten und dann bei Versteigerungsplattformen zu finden. Und wenn die Tickets dann nicht weg gehen stehen Künstler vor einer leeren Halle.
Aber kann man als Privatperson ein Gewerbe anmelden und dann offiziell mit den Eintrittskarten handeln? Weil auf den Karten steht ja meist direkt drauf "Nicht zur Versteigerung" freigegeben.
2 Antworten
Vom Prinzip her kann dir niemand verbieten, nicht namentlich auf dich registrierte Eintrittskarten weiterzuverkaufen.
Bitte beachte aber, dass wenn du etwas kaufst, um es später wieder zu verkaufen, dass du dann gewerblich handelst ("mit Gewinnerzielungsabsicht") und ein Gewerbe anmelden musst. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung.
Danke
Wenn Du dafür ein Gewerbe anmeldest um als Reseller in den Markt zu kommen.... dann machst Du das nicht privat, sondern gewerblich.
Damit wäre das ja wieder alles offiziell und angemeldet und nicht mehr privat. Du wärst also ein Ticketreseller, wie jeder andere auch.
Der Sachverhalt und die Frage sind also ein Widerspruch in sich ;)
Ja das hab ich mir auch überlegt, nach dem ich die Frage abgesendet habe. Aber was ich meinte ist ob es möglich ist, das als Privatperson zu erledigen, bzw Kleingewerbe. Weil einfach nur Gewerbe ist halt nich einfach zu fassen. Das kann ein kleines "Hobby" sein oder ein kompletter Job sein.