Handwerkskammer möchte Nachweis vom Vermieter, dass Gewerbe angemeldet werden kann. Kennt das jemand?

5 Antworten

Ich höre zum ersten mal davon aber ich glaube zu wissen wieso das so ist.

So entsteht nämlich keine Phantomunternehmen, durch die schriftliche Zustimmung des Vermieters wir nachgewiesen,dass das Unternehmen real ist und auch einen Sitz hat.

Das ist doch klar. Man kann in einer normalen Mietwohnung nicht einen KFZ-Betrieb anmelden. Aber auch einen Fliesenleger  nicht.

Das wäre wenn überhaupt nur möglich, wenn die Wohnung in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet liegt.

Handelt es sich denn um ein Gewerbe mit Kundenverkehr? Ist ja immer ein Unterschied ob jemand z. B. freiberuflicher Hochzeitsfotograf ist und seiner Arbeit ausserhalb der Wohnung nachgeht oder ob einer ein Fingernagelstudio in der Mietwohnung eröffnen möchte......

Hast Du die Räume als Wohnraum oder Geschäftsraum gemietet?

Die Wohnung hat er als Wohnraum gemietet, er ist aber als Monteur (Fenster und Türen) sowie Trockenbauer tätig. Das heißt er übt seine Tätigkeit nicht zuhause aus.

@Buniii

Dann verstehe ich es auch nicht. Dann kann es sich nur darum handeln dass eine private Adresse nicht als Geschäftsadresse angegeben werden kann. Ich kenn die Gesetze der Stadt nicht.