Handwerkskammer möchte Nachweis vom Vermieter, dass Gewerbe angemeldet werden kann. Kennt das jemand?
War heute mit einem Mitarbeiter von mir bei der Handwerkskammer in Köln und dort wollte man keine Eintragung machen, da die Handwerkskammer eine schriftliche Zustimmung der Vermieters haben will, dass bei ihm Gewerbe angemeldet werden kann. Kennt ihr sowas? Ich hab sowas zum ersten mal gehört. Ich hab auch seit Jahren ein Gewerbe und musste sowas nie nachreichen. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. VG Sandra
5 Antworten
Ich höre zum ersten mal davon aber ich glaube zu wissen wieso das so ist.
So entsteht nämlich keine Phantomunternehmen, durch die schriftliche Zustimmung des Vermieters wir nachgewiesen,dass das Unternehmen real ist und auch einen Sitz hat.
Das ist doch klar. Man kann in einer normalen Mietwohnung nicht einen KFZ-Betrieb anmelden. Aber auch einen Fliesenleger nicht.
Das wäre wenn überhaupt nur möglich, wenn die Wohnung in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet liegt.
Handelt es sich denn um ein Gewerbe mit Kundenverkehr? Ist ja immer ein Unterschied ob jemand z. B. freiberuflicher Hochzeitsfotograf ist und seiner Arbeit ausserhalb der Wohnung nachgeht oder ob einer ein Fingernagelstudio in der Mietwohnung eröffnen möchte......
Ich denke, das liegt am entsprechenden Gewerbe. Ein Gewerbebetrieb, der nach Außen in Erscheinung tritt, muß der Vermieter einer Wohnung nicht dulden. Er hat eben eine Wohnung vermietet und keine Gewerberäume.
Schau dazu mal http://www.business-netz.com/Wirtschaftsrecht/Gewerbebetrieb-in-Mietwohnung
Hast Du die Räume als Wohnraum oder Geschäftsraum gemietet?
Dann verstehe ich es auch nicht. Dann kann es sich nur darum handeln dass eine private Adresse nicht als Geschäftsadresse angegeben werden kann. Ich kenn die Gesetze der Stadt nicht.
Die Wohnung hat er als Wohnraum gemietet, er ist aber als Monteur (Fenster und Türen) sowie Trockenbauer tätig. Das heißt er übt seine Tätigkeit nicht zuhause aus.