Kein Untermieter weil Durchgangszimmer?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kennt der Vermieter wohl seine eigenen Wohnung nicht.

Lad den VM ein und zeige ihm welches Zimmer Du untervermieten willst oder schick eine Grundrißskizze der Wohnung.

Die ein mal erteilte Erlaubnis zur Untervermietung kann der VM nicht so ohne weiteres zurücknehmen.

Wenn du aus einer finanziellen Notlage heraus untervermieten willst, musst du mit dieser Begründung den Vermieter nochmals zur Zustimmung auffordern. Wenn hier wiederum verweigert wird, kannst du die Zustimmung einklagen.

Besuch bis zu sechs Wochen kann der Vermieter nicht verbieten.

Der sehr gute Freund kann auch als dein Lebenspartner nicht durch den Vermieter abgelehnt werden.

Hintergrund der Ablehnung des Vermieters ist vermutlich, dass du durch Untervermietung dir finanzielle Vorteile verschaffen willst. Hier kannst du auch eine freiwillige Erhöhung der Miete vorschlagen.

Salut christillclear, wie ist es denn ausgegangen? Ich habe von meinem Vermieter auch eine Ablehnung erhalten wegen Durdchgangszimmer. Aber rechtlich ist das anscheinend kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Untermiete. Gruß deepfrozen

Selbstverständlich kann der Vermieter die Untervermietung verbieten ! Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, so entsteht gemäß § 540 Abs. 1 S. 2BGB (§ 549 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. ) ein Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist gegeben, wenn generell der Vermieter ausdrücklich die Untervermietung verweigert .

Dein Vermieter kann dir jederzeit verbieten unterzuvermieten, ganz egal was für ein Zimmer. Dagegen kannst du gar nichts unternehmen, dein Vermieter ist im Recht. Er darf selber bestimmen, wer in seinem Eigentum wohnt und wer nicht.

Dein Vermieter kann dir jederzeit verbieten unterzuvermieten

Falsch

@anitari

Okay, stimmt. Man sollte keine Antworten mehr geben, wenn es mitten in der Nacht ist und man müde ist.

Ich korrigiere also:

Untervermietung ist nicht verboten, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entsteht. Informieren Sie Ihren Vermieter über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Gründe wie zum Beispiel - freie Zimmer durch den Auszug eines Familienmitglieds - gesunkenes Einkommen und finanzielle Engpässe - Krankheit und Notwendigkeit der häuslichen Pflege -

Der Vermieter darf die Untervermietung trotz Ihres berechtigten Interesses nur verweigern,wenn in der Person des Untermieters ein wichtigen Grund vorliegt und ihm die Untervermietung deshalb nicht zugemutet werden kann. Persönliche Bedenken wegen Herkunft oder Hautfarbe sind, wie die meisten anderen Vorbehalte auch, übrigens keine gerichtlich anerkannten Gründe, einen Untermieter abzulehnen - der Wohnraum übermäßig belegt würde - sonstige Gründe die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar machen: dies kann zum Beispiel eine Nutzungsänderung durch einen Untermieter sein, weil er die Wohnung nicht mehr zum Wohnen, sondern für ein Gewerbe mit Kundenverkehr nutzen will.

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/mietwohnung-untervermieten.aspx

@putzfee1

Schon besser;-)