Untermiete-Miete ging allerdings an Vermieter direkt

2 Antworten

Du hast dein Problem so schön verkompliziert, dass es kaum zu verstehen ist. Ich kann nur vage vermuten: Du bist Mieter und hast mit einem Untermieter einen Mietvertrag abgeschlossen, der von x nicht als Untermietvertrag wahrgenommen wird. Dein Untermieter zahlt nicht an dich als Hauptmieter die Untermiete sondern an deinen Vermieter. Der Vermieter nimmt das Geld als Miete an. Schau in deinen Mietvertrag: Beschreibung der Mietsache z.B. 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, zusammen 80m² Wohnfläche etc., Mietpreis Netto: 480,00€ p.m. Ist ein Teil deiner Mietsache nun untervermietet und der Untermieter zahlt den vereinbarten monatlichen Mietpreis nicht an dich, so ist dem Schuldner spätestens nach 2 Monaten außerordentlich und fristlos zu kündigen. Offensichtlich zahlst du nach wie vor deine komplette Miete an den Vermieter, hast weniger Wohnraum und der Vermieter wird reich. Hier würde ich gern etwas nähere Auskünfte wünschen

Ein Teil des Hauses war an unseren Untermieter vermietet. Dieser zahlte allerdings nicht die Miete an uns, sondern an UNSEREN Vermieter direkt. Außerdem hatten wir keinen speziellen Untermietvertrag mit ihm, sondern den selben Mietvertrag wie zwischen uns und den Vermietern, nur mit dem dementsprechenden Wohnraum, Miete, Nebenkosten etc. Aber anscheinend macht es keinen Unterschied, ob die Untermiete an den Vermieter von uns direkt geht oder an uns selbst. Das wollte ich nur von der rechtlichen Seite her abgesichert wissen, da sie uns für einige Dinge verantwortlich machen wollen.

@frannywanny3

"...da sie uns für einige Dinge verantwortlich machen wollen"

Was fuer Dinge sind das denn und wieso spielt es hierfuer eine Rolle, ob es sich um einen Untermietvertrag oder um einen Hauptmietvertrag handelt? Mir will da eigentlich nichts einfallen, wofuer dies eine Rolle spielen koennte.

@frannywanny3

Es muss wohl generell hier von dir klar gestellt werden, dass das gemietete Haus in zwei Teilen vermietet wurde. Immer noch nicht hast du erklärt, über welchen Teil des Hauses oder über das ganze Haus du mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Dann rundet sich das Bild über deine diffuse Auffassung zu dem bestehenden Mietvertrag mit einem UNTERMIETER. Der unten im Haus wohnende Mieter hat nicht die Bedeutung "Untermieter" sondern könnte bei der unklaren Konstellation auch wie du Hauptmieter sein, was sich an seiner Zahlung der Miete an den Vermieter festmacht. Prinzipiell gilt die Reihung: Eigentümer/Vermieter vermietet an den Hauptmieter eine Mietsache (hier das Haus), der Hauptmieter vermietet einen Teil seiner Mietsache an den Untermieter. Damit gibt es mündliche oder schriftliche Mietverträge, in denen die Mietzahlung geregelt ist. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter, der Hauptmieter zahlt an den Vermieter die Miete. Bei diesem Prinzip bleibt kein Raum für eine Zahlung der Miete vom Untermieter direkt an den Vermieter, weil es zwischen den beiden keinen Mietvertrag gibt. Bei diesen Abgrenzungen ergeben sich auch klare Verantwortlichkeiten für die Mietsache von selbst.

@Gerhart

Das Haus ist in zwei Teile geteilt. Oben wohnte unser Untermieter, unten wohnten wir. Wir haben mit unseren Vermietern einen Hauptmietvertrag über unsere Wohnung unten und einen Mietvertrag über die Wohnung oben. Außerdem haben wir mit unserem Untermieter einen Mietvertrag für seine Wohnung oben. Allerdings stellte ich mir eben die Frage, ob das trotz den Mietzahlungen von unserem Untermieter direkt an unseren Vermieter ein sogenanntes Untermietverhältnis besteht. Dies wäre eben dann wichtig, wenn unser Untermieter mit Mietzahlungen im Rückstand ist - von denen wir allerdings nichts wussten - oder er Reparaturen verrichten musste, die er nicht erledigt hat..... es gab allerdings auch kein Übergabeprotokoll. Wir mussten bis zwei Wochen nach dem Verlassen der Mieträume (zum 01.12.) noch einige Dinge erledigen, die dann zwischen dem untermieter und uns aufgeteilt wurden - im Beisein des Vermieters und mit dessen Einverständnis bzw. Protokollierung. Der Vermieter meinte, dass wir den Schlüssel einfach in seinen Briefkasten schmeißen sollen, da das dann schon passen wird. Auf meine Aufforderung hin, nach Erledigung der Reparaturen mit mir noch einmal alles anzuschauen kam er nicht nach. Jetzt behauptet er eben, 3 Wochen nach dem "Übergabe"termin und auf meinen Anruf hin, dass diverse Dinge noch nicht gemacht seien. Es stellte sich aber heraus, dass das Dinge waren, die unser Untermieter erledigen sollte.

@frannywanny3

Ein Haus - 2 Wohnebenen - 2 Mietverträge - zwischen Vermieter und 'Hauptmieter und 1 Mietvertrag (Untermietvertrag) zwischen Hauptmieter und Untermieter für die obere Wohnebene. Hast du die Untermietzahlung des Untermieters an den VERMIETER des Hauses abgetreten? Wieso hat der Untermieter an den Vermieter bei dieser Konstellation überhaupt an den Vermieter direkt gezahlt? Habt Ihr denn dem Vermieter den 2. Mietvertrag zur oberen Wohnebene gekündigt oder auf welcher Basis ist der Untermieter euch gegenüber nicht mehr Untermieter? Ein Protokoll zwischen Vermieter - Untermieter - Hauptmieter bei Auszug des Untermieters ist auch merkwürdig und normabweichend. Ihr wart also nicht anwesend, als der Untermieter die Wohnung an den VERMIETER zurückgegeben hat, wo ihr doch schreibt, dass ihr erst nach 14Tagen von Reparaturen in Kenntnis gesetzt wurdet, die der Untermieter zu verrichten hatte. Es will mir nicht in den Kopf, dass ihr tatsächlich an den UNTERMIETER die obere Etage vermietet habt, eher habe ich den Eindruck, dass der Vermieter euch als Puffer für ein Scheinmietverhältnis benutzt hat um Steuern zu sparen.

Untermiete ist, wenn jemand Raeume von einem Mieter anmietet, der Vermieter also selbst Mieter und nicht Eigentuemer ist. Ob der Untermieter seine Miete an seinen Vermieter oder direkt an dessen Vermieter bezahlt, ist unerheblich.

Warum willst du das wissen?

Ich wollte nur wissen, ob das rein rechtlich als Untermiete gültig ist. Da uns die Vermieter für einige Dinge verantworlich machen wollen, die Sache des Untermieters sind, z.B. Reparaturen, Mietzahlungen etc.

@frannywanny3

Oh, jetzt wird es etwas klarer.

Ihr seid Vertragspartner des Vermieters fuer das gesamte Haus und haftet diesem gegenueber natuerlich auch fuer die volle Mietzahlung und ggf. Kleinreparaturen (sofern vereinbart). Wenn eure Untermieter hier im Rueckstand sind, dann muesst ihr versuchen, euch dann bei diesen schadlos zu halten. Gegenueber dem Vermieter haftet aber ihr.

Moeglicherweise koennte sich etwas anderes ergeben, wenn ihr von den Mietrueckstaenden eurer Untermieter gar nichts wusstet, euch der Vermieter darueber also nicht rechtzeitig informiert hat.