Ein Hauptmieter zieht aus wg aus, was passiert mit den anderen hauptmietern?
Hallo zusammen, einer von 3 hauptmietern hat gekündigt weil er ausziehen wollte, jetzt kam der Vermieter auf uns zu und hat uns mitgeteilt das wir alle dadurch gekündigt haben und bis Ende Februar ausziehen müssen. Ich habe mir dann unseren Mietvertrag durchgelesen und einen Anhang Paragraphen 19 gefunden der besagt : zieht ein Mitglied der wg aus wird ausdrücklich eine mögliche außerordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter von 3 Monaten vereinbart.
Ist das rechtens und haben wir beide noch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben.
Vielen dank für Antworten.
Gruß
10 Antworten
Nein, das ist so nicht richtig.Die Vermieter reden meisten viel wenn der Tag lang ist. Geh zu einem Fachanwalt in Mietrecht. Ich würde dem auch die Anwaltskosten aufs Auge drücken. Good luck.
Das wird der Fachanwalt dir schon sagen.
§ 573 BGB (Ordentliche Kündigung des Vermieters):
"(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Das BGB gibt die Gründe der außerordentliche Kündigung für den Vermieter vor. Der Kündigungsversuch eines Mieter einer Mieterpartei gehört nicht dazu. Der Vertrag kann also fortgesetzt werden. Kosten für Anwalt bezahlt der Auftraggeber.
Mir ist das klar, aber einfach mal so zu sagen, dass ist alles Mist und drückt dem Vermieter noch Anwaltskosten auf ist hier als Antwort eher kontraproduktiv.
der Vermieter, so richtet sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei bis zu fünf Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters drei Monate>
Das wäre eine normale Kündigungfrist, und bei mehreren Mietern darf man das Mietverhältnis durch oder für alle beenden.
Es steht ja immerhin auch im Mietvertrag.
und bei mehreren Mietern darf man das Mietverhältnis durch oder für alle beenden.
Das ist schlicht und einfach absolut falsch, das dürfen allenfalls u.U. Ehepartner füreinander, aber niemand anderes...
Es steht ja immerhin auch im Mietvertrag.
Wenn es unwirksam ist, ist es völlig irrelevant, was da steht...
Andere Kündigungsfristen wie kürzere Fristen für den Mieter oder längere für den Vermieter können jedoch vereinbart werden >
§ 573c Abs. 1 BGB
Es wurde aber eine Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter ohne bzw. ohne gesetzlich geregelten Grund vereinbart, und das ist gem. § 573 Abs. 4 BGB unwirksam...
Schreib hier nicht so viel kompletten Unsinn...
Bist du dir sicher das dieses Zusatz Paragraph unwirksam ist, was bedeutet das dann konkret für uns und das Mietverhältnis . Und vielen dank schonmal für die vielen Antworten
Ja, da bin ich sicher (§ 573 Abs. 4 BGB). Das bedeutet, dass der Mietvertrag unverändert mit allen 3 Hauptmietern weiter läuft, egal was der Vermieter oder der ausziehende Hauptmieter sagen...
Für alle durch den Vermieter aber nur aus wichtigem Grund.
Das einer der Hauptmieter auszieht ist keiner.
Es steht ja immerhin auch im Mietvertrag.
Und wenn es 3 x drin steht. Vertragliche Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind per Gesetz unwirksam.
Konkret bedeutet das, dass die Kündigung eures Mitbewohners unwirksam ist. Somit besteht auch das Mietverhältnis weiterhin. Schon alleine deswegen wäre das "Sonderkündigungsrecht" des Vermieters unwirksam, da ja keiner gekündigt hat.
Die vertraglich vereinbarte Miete muss in voller Höhe weiterhin bezahlt werden.
Der Witz des Vormittages: Die Kündigungsfristen können geändert werden. Im vorliegenden Fall ist davon nicht die Rede. Unter 573 c wird zu Kündigungsgründen nichts festgehalten, was aber der Diskussionsgrund ist.
einer von 3 hauptmietern hat gekündigt weil er ausziehen wollte
Diese Kündigung ist unwirksam, einer von mehreren Hauptmietern kann nicht allein kündigen...
und hat uns mitgeteilt das wir alle dadurch gekündigt haben und bis Ende Februar ausziehen müssen
siehe oben...
zieht ein Mitglied der wg aus wird ausdrücklich eine mögliche außerordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter von 3 Monaten vereinbart.
Diese Klausel ist ebenfalls unwirksam...
Ist das rechtens und haben wir beide noch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben.
Nein, das ist nicht rechtens, der Mietvertrag läuft unverändert mit allen 3 Hauptmietern weiter...
Die verbleibenden Mieter müssen nur darauf aufpassen, dass aber auch weiterhin die gesamte Miete beim Vermieter ankommt.
Das ist korrekt, wenn der dritte Hauptmieter nicht mehr zahlt, müssen die anderen beiden einspringen, und sich selbst das Geld von ihm wieder holen...
Alle 3 Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag?
Wenn ja ist die Kündigung unwirksam.
Ist das rechtens und haben wir beide noch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben.
Im Prinzip ja, aber... - also klären wir mal die Sachlage: Bestehen 3 Einzelmietverträge mit dem Hauptvermieter, ein Gesamtmietvertrag oder gar Untermietverträge mit den auszugswilligen Kündigenden als euren Vermieter? Handelt es sich um einen Formularmietvertrag oder individuelle Vereinbarung?
Nur dann kann man auch zielführend antworten - die bisherigen unmaßgelichen Meinungen und Mutmaßungen helfen dir tatsächlich nicht im Geringsten weiter :-(
G imager761
Wenn es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt, kann der auch nur von allen gemeinsam gekündigt werden - oder gar nicht.
Mit welcher Begründung ist diese Klausel unwirksam? Und wieso soll der Vermieter die Kosten für einen Anwalt übernehmen müssen?