Nachträglicher Hauptmieterwechsel

8 Antworten

Wenn du Hauptmieter bist, kannst du selbstverständlich nicht einfach ausziehen und dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren. Du hast einen Vertrag und musst die Kündigungsfrist einhalten.

Jetzt müsste ich nachträglich beim Vermieter einen Hauptmieterwechsel zum 01.08. beantragen.

Man kann keinen Hauptmieterwechsel beantragen. Du hättest, falls Du alleiniger Hauptmieter bist, den Vertrag kündigen müssen. Dann hätten aber zum Ende der Kündigungsfrist die Untermieter ausziehen müssen. Und es hätte einer neuer Vertrag mit einen neuen Hauptmieter abgeschlossen werden müssen/können.

Bist Du einer von mehreren Hauptmietern hätte man Dich mit Zustimmung der anderen Hauptmieter und des Vermieters aus dem Vertrag entlassen und einen neuen Hauptmieter aufnehmen müssen/können.

mit dem guten Willen des Vermieters möglich wäre...

Wäre es. Denn Du bist ja immer noch Hauptmieter. Entweder alleiniger oder einer von mehreren.

Ein Grund zur fristlosen Kündigung könnte vorliegen wenn Du die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters anderen, z. B. den Untermietern, zum alleinigen Gebrauch überlassen hättest/hast.

Bist du der einzige der im Mietvertrag steht?

Wenn du alleiniger Hauptmieter bist, ist "theoretisch und mit dem guten Willen des Vermieters" nahezu alles moeglich. Sollten hingegen weitere Hauptmieter beteiligt sein, ist auch deren guter Willen erforderlich.

Auf die Vertragsverhaeltnisse zwischen dir und deinen eventuellen Untermietern hat dies natuerlich keinen Einfluss und wie du das ggf. im Innenverhaeltnis mit moeglichen weiteren Hauptmietern regelst, hat mit dem Vermieter auch nichts zu tun.

Die Frage ist, wieso du nicht ganz normal gekündigt hast? Die Wohnung nachträglich zu kündigen ist ja wohl ziemlicher Unsinn. Hast du denn einen Nachmieter als Hauptmieter? Dann würde ich ganz schnell den Vermieter kontaktieren und die Sache über die Bühne ziehen. Der Vermieter muss aber in dieser Sache gar nichts akzeptieren. Du hast eine dreimonatige Kündigungsfrist (Kündigung muss schriftlich erfolgen), und die musst du einhalten, den Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren. D.h., wenn du jetzt kündigst, kommst du zum 31.12. aus dem Vertrag und musst solange auch die Miete bezahlen. Alles andere läge im Ermessen des Vermieters. Natürlich kannst du mit deinen Nachmietern dann auch die Vereinbarung treffen, dass sie dir die volle Miete seit deinem Auszug erstatten. Aber auch dazu sind sie nicht verpflichtet.