Gibt es eine Frist in der eine Zwangsräumung vorher angekündigt werden muss?

4 Antworten

Hallo, nach § 180 II S.5 GVGA hat der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin mindestens 3 Wochen vorher in einem Schreiben anzukündigen.

Ja es besteht eine dreiwöchige Frist.

Zumindest der erste Termin muss 3 Wochen vorher angekündigt werden. Ob es für darauffolgende Termine auch diese Frist gibt, weiß ich nicht...

du hast ein teil bezahlt und nun

du wirst einen neuen termin bekommen vielleicht kannst du dich durchringen und die miete bezahlen es ist nunmal so das eine wohnung miete kostet kannst du mal dein gehirn anschalten

hier schreiben soivielle leute diue sich wundern das es nicht gut ankommt wenn man keine miete zahlt aber sie wollen gelobt werden wenn sie es tun

das ist keine tolle leistung weißt du es gehört nunmal dazu das man gewisse dinge zahlt und du bekommst keine blumen wenn du einen teil bezahlst

ich würde dir umgehend kündigenb sowas finde ich unmöglich