Darf Vermieter Besuchsrecht übertragen?
Hallo! Habe gestern einen Breif von einer vollkommen fremden Firma aus Bonn bekommen (ich wohne in Oldenburg). Im Auftrag der Eigentümerin des Hauses in dem wir wohnen, soll eine technische Bestandserfassung durchgeführt werden. Dazu MÜSSEN nächste Woche Dienstag zwischen 15 und 17:30 Uhr Mitarbeiter der Firma alle Räume der Wohnung betreten. Fotos würden sie auch gerne machen, und dazu soll man bitte eine Erlaubnis ausfüllen. Auf Wunsch werden sich die Mitarbeiter vor Ort durch eine Vollmacht ausweisen.
Hab die Firma dann im Internet gefunden, es ist wohl eine Unternehmensberatung.
Ich kann nun nichts dazu finden, dass der Vermieter sein besichtigungsrecht einfach per Vollmacht an jeden sonstwen weitergeben darf. Ist das tatsächlich so? Auch bin ich der Meinung, dass der Vermieter mir diese Firma ankündigen müsste. Da kann ja jeder behaupten, mein Vermieter hätte ihn beauftragt (zumal keinerlei Daten wie zB Namen des Vermieters genannt werden). Und da ich berufstätig bin und erst ab 18 Uhr zu Hause, kann ich so einen Termin unter der Woche eigentlich auch nicht wahrnehmen. Zwar kann man einen alternativen termin mit der Firma wohl vereinbahren, aber laut Geschäftszeiten arbeiten die samstags schon mal nicht...
10 Antworten
Ich bin selbst Vermieter und ich gebe Dir den Rat: Mach das nicht.
Es geht mit Sicherheit nicht um eine technische Bestandserfassung in dem Sinne, dass Elektro- und sonstige Installation geprüft werden soll. Hier geht es mit Sicherheit um eine Bewertung für einen bevorstehenden Verkauf, eine größere Finanzierung oder gar um eine Versteigerung.
Der Vermieter kann das nicht übertragen und Fotos würde ich auch nicht zulassen. Nur der Vermieter hat von Zeit zu Zeit die Möglichkeit, Deine Wohnung zu besichtigen (ohne Kamera).
Demnach
Betreten darf und muss der Vermieter oder ein von ihm beauftragtes
Unternehmen die Wohnung auch, wenn die neu ausgemessen werden soll oder wenn die Messeinrichtungen für Heizungen oder Wasser abgelesen werden müssen.
darf der Vermieter das tun.
Teile dem Vermieter mit, wann Du zu Hause bist:
Sind dem Mieter derartige Termine nur ab 19.00 Uhr oder an Samstagen möglich, ist das zu berücksichtigen.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=610
Das Fotografieren würde ich aber nicht zulassen.
Ich würde denen eine freundliche Mail oder einen Brief schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
den von Ihnen vorgeschlagenen Termin kann ich nicht wahrnehmen, da ich berufstätig bin. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin am Wochenende oder unter der Woche nach 18 Uhr. Sie erreichen mit wie folgt:...
Des Weiteren bitte ich Sie, mir die Vollmacht meines Vermieters zu übermitteln.
Die Erstellung von Fotos für interne Zwecke genehmige ich hiermit, untersage aber gleichzeitig die Veröffentlichung der Bilder.
Mit freundlichen Grüßen...
Wenn du das Gefühl hast, dass da irgendwas nicht ganz koscher ist, dann halte mit deinem Vermieter Rücksprache ob er die Firma tatsächlich beauftragt hat usw. ( Es käme mir auch etwas sonderbar vor, wenn der Vermieter nicht namentlich genannt wird. Da kann ja jeder kommen.)Frage auch bei deinen Nachbarn nach, ob die auch so einen Schrieb bekommen haben und was die davon halten. Termin vorschreiben geht natürlich nicht, sowas muss mit dir abgesprochen werden. Du könntest ja auf Geschäftsreise in China sein.... Jedoch kannst auch nicht du einfach einen Termin vorschreiben, wie einige Antworten hier glauben machen wollen. Gebe der Firma eine Auswahl an Terminen, an denen du definitiv zu Hause bist. Diese sollten jedoch zu den Geschäftszeiten der Firma stattfinden, es wird niemand extra deinetwegen Sonntags zu dir fahren - es sei denn du bezahlst es.
der Grund erscheint prinzipiell gerechtfertigt, wahrscheinlich geht es um eine Veräußerung oder Modernisierung der Immobilie. Du kannst aber natürlich verlangen, dass die Firma dir nachweist, auch tatsächlich vom Eigentümer beauftragt worden zu sein und es muss Rücksicht auf deine Arbeitszeit genommen werden, verlange einfach einen Termin nach 18Uhr. Zu den Fotos ist die Rechtstrechung uneinheitlich- manche Gerichte haben Fotos als zulässig angesehen, manche wiederrum nicht.