Darf mein Vermieter den neuen WG Partner ohne triftigen Grund ablehnen?

8 Antworten

Es ist seine Wohnung. Und er alleine entscheidet wen er da wohnen haben möchte. Wenn er ihn nicht einziehen lassen will, sucht euch doch gemeinsam eine neue Wohnung. Rechtens ist das natürlich. Wenn er nicht will, dann will er nicht. 

xxanonymaxx 
Fragesteller
 24.06.2016, 14:30

Da  ist so nicht ganz richtig, es gibt Einschränkungen. So muss ein triftiger Ablehnungsgrund vorliegen. 

Feynja  24.06.2016, 14:41
@xxanonymaxx

Wie oft hast du dir schon eine Wohnung gesucht ? :D wäre schön wenn es so laufen würde. Der Vermieter kann dich auch ablehnen weil er findet das du nicht ins Haus passt, oder weil er dein Aussehen nicht mag. Und das muss er auch nicht rechtfertigen 

xxanonymaxx 
Fragesteller
 24.06.2016, 14:48
@Feynja

Schon des öfteren, habe mich außerdem natürlich auch ein wenig informiert, bevor ich die Frage gestellt habe. Die Informationen findest bei einfachem Googeln :)

Ja leider. Der Vermieter hat das recht der freien Mieterwahl.

Da bleibt nur Kündigen und eine andere gemeinsame Wohnung zu suchen.

Wir sind beide Studenten, daher Bürgen meine Eltern für unsere Wohnung. Nun muss meine Freundin aus wirtschaftlichen Gründen ausziehen und hat fristgerecht den Vertrag gekündigt. 

Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden, eine Teilkündigung ist unwirksam:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Auch mein Vorschlag nun alleiniger Hauptmieter zu sein, und meinen Partner als Untermieter einzutragen, wurde abgelehnt.. ein neuer Vertrag muss ja so oder so aufgesetzt werden. Ist das rechtens? 

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass Du und Dein ehemaliger Mitbewohner gemeinsam kündigt.

Und dann muss er mit Dir keinen neuen Mietvertrag abschließen.

Selbst wenn Du jetzt alleine wohnen bleibst, gilt immer noch die gesamtschuldnerische Haftung und die Pflicht zur gemeinsamen Kündigung; falls Du mal ausziehen willst!

Ja er darf es, denn es wird entweder einen neuen Mietvertrag bzw. eine ergenzung im Mietvertrag geben

Hallo,

dem Vermieter sollte immer mitgeteilt werden wer einzieht. Zieht der Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Eltern oder ein Kind ein, ist dafür keiner Erlaubnis des Vermieters notwendig. Die Untervermietung muss meistens aber sowieso immer erlaubt werden (sofern „berechtigtes Interesse“ vorliegt, z.B. Az. 422 C 13968/13). Außer der

Vermieter kann schwerwiegende Gründe gegen den Untermieter vorbringen. Beispielsweise der Untermieter ist unzumutbar oder die Wohnung wäre überbelegt. Sollen nur einzelne Räume untervermietet werden (beispielsweise eine WG mit einem Hauptmieter) muss dem der Vermieter zustimmen sofern ein „berechtigtes Interesse“ besteht (z.B. aus finanziellen Gründen oder aus persönlichen Gründen). Bei einer nicht erteilten Erlaubnis kann die Untervermietung oft auch eingeklagt werden. www.immobilien-einblick.de/untervermietung

Grüße