Gebühr von 240 € für neuen Untermieter

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Ich bin seit kurzem Hauptmieter einer Wohngemeinschaft in München und bekomme zum 1. des nächsten Monats einen neuen Untermieter als Ersatz für den vorherigen. Als ich dies der Hausverwaltung mitgeteilt habe, bekam ich sofort eine Email, dass diese dafür eine Gebühr von 240 € verlange. Ist das rechtens?

Eine Frage die oft gestellt wird und wie immer die Antwort:

Nein es ist nicht rechtens, aber der Vermieter kann auch einen Nachmieter ablehnen und verlangen, das gemeinsam gekündigt wird.

Dann kann er entweder einen neunen Mietvertrag mit neuen Konditionen machen oder Ihr müsst Euch eine neue Bleibe suchen.

MfG

johnny

Alles klar das ist ja ne fiese Sache-Danke

der Vermieter kann auch einen Nachmieter ablehnen und verlangen, das gemeinsam gekündigt wird.

Was hat der Vermieter des Hauptmieters mit dem Untermieter zu tun? Und warum soll der Hauptmieter kündigen? Da hast du wohl etwas falsch verstanden, oder was?

@albatros

Da hast du wohl etwas falsch verstanden, oder was?

Ein bisschen. :-)

Was hat der Vermieter des Hauptmieters mit dem Untermieter zu tun?

Der Vermieter kann auch eine Untervermietung ablehnen wenn er entsprechende Gründ hat.

Aber Dein Einwand hat mich zu einer anderen Frage gebracht.

An den Fragesteller:

Wenn der Hauptmieter untervermietet, wieso prüft dann der eine Selbstauskunft.

Bei Untervermietung hat Ihr Vermieter mit dem Mietvertrag nichts zu schaffen.

Generell : Vereinbaren Vermieter und Mieter für das Ausstellen des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr, ist der Mieter nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sich diese Gebühr, in einem angemessenem Rahmen hält. Angemessen sind 50 bis 75 € (AG Hamburg WM 99, 215)

Ein Betrag in der Größenordnung von 150 € ist demnach bereits als überhöht anzusehen (AG Bremerhaven WM 94, 194)

Überhöhte Zahlungen kann der Mieter zurückverlangen (LG Hamburg WM 90, 62 ; AG Neuss WM 96, 532)

Das ist Abzocke pur. Ist rechtlich absolut nicht gedeckt. Du bist der Vermieter des Untermieters. Du brauchst also lediglich deine HV informieren. Eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung dürfte wohl vorliegen. Was steht denn in deinem Mietvertrag zum Thema Untervermietung?

Die Frage am Ende hättest Du mal am besten gleich eingangs gestellt. Denn letztlich hängt es davon ab, ob Dein Kommentar überhaupt korrekt ist.

Was hat die HV, außer das sie Dir die Untervermietung erlauben muß, mit Deinem Mieter zu tun?

Rein gar nichts.

Das einzige was die machen ist aber die Selbstauskunft des neuen Untermieters zu prüfen

Selbst das geht die HV nichts an.

Und nein so eine Gebühr ist nicht rechtens.

Es sei denn, sie ist bereits im Mietvertrag als Klausel enthalten.

@bwhoch2

Selbst dann wäre die Forderung unzulässig, sprich unwirksam.