Gesetzliche Betreuung durch Verfahrenspfleger ersetzt?

2 Antworten

Ein Verfahrenspfleger dient dazu, die Interessen des Betreuten bzw. der Person, für die eine Betreuung angeordnet werden soll, im Betreuungsverfahren wahrzunehmen. Betreuer selbst ist er natürlich nicht und wird auch nicht zu diesem ernannt.

Nach dem Tenor des Amtsgerichts geht es aber gerade jetzt um ein Verfahren zur Einrichtung der Betreuung, du meinst aber, dass du schon Betreuerin seist. Entweder ist also der Tenor des Amtsgerichts falsch (z.B. weil es um die Verlängerung der Betreuung geht) oder du warst bisher nicht offiziell Betreuerin.

Lina8625 
Fragesteller
 12.08.2018, 17:16

Erstmal Dankeschön für deine Antwort.

Ich bin jetzt seit 6 Jahren gesetzliche Betreuerin von ihr. Auch offiziell, da ich eine Bestallungs Urkunde habe. Diese gilt noch bis 2021.

Umso mehr verwirrt mich dieses Schreiben.

Ronox  12.08.2018, 18:53
@Lina8625

Dann muss es um irgendetwas anderes im laufenden Betreuungsverfahren gehen. Z.B. wegen der Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Der Tenor ist in diesem Fall falsch.

Lina8625 
Fragesteller
 12.08.2018, 19:40
@Ronox

Aber meine Betreuung wird demnach nicht angefochten und bleibt erhalten? Kann es in diesem Verfahren um freiheitsentziehende Maßnahmen gehen? Dazu habe ich vor kurzem ein Schreiben bekommen, welches aber noch beim Neurologen vorliegt und beim Amtsgericht noch nicht angekommen ist. Könnte es das trotzdem sein? Andere Gründe würden mir nicht einfallen :(

Ronox  12.08.2018, 20:22
@Lina8625

Da im Tenor offensichtlich etwas Falsches steht, kann ich dir nicht sagen, um was es geht. Um die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuuerwechsel aber sicherlich nicht, denn da müsste im Vorfeld deutlich mehr vorgefallen sein. Da die freiheitsentziehenden Maßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen, kann es auch diese Sache betreffen.

Wenn man der offiziellen Propaganda in den Broschüren der Justiz Glauben schenkt, dann handelt es sich bei einem Verfahrenspfleger um eine Personen, die einer Betreuten in betreuungsrechtlichen Gerichtsverfahren an die Seite gestellt wird, damit diese die Interessen der Betreuten vertritt.

Soweit die Theorie. Tatsächlich ist dies jedoch eine ausgemachter Etiketten-schwindel, da der Verfahrenspfleger stets von dem zuständigen Betreuungsrichter bestimmt wird und dieser nur solche Verfahrenspfleger zum Zuge kommen lässt, die ihm nach dem Mund reden.

Deshalb wird der Verfahrenspfleger alles tun, was der Betreuungsrichter von ihm verlangt. Er vertritt also tatsächlich nicht die Interessen der Betreuten, sondern stets nur die Interessen des Betreuungsrichters und stimmt allen vom Betreuungs-richter angeordneten Maßnahmen kritiklos zu.

Auf diese Weise sichert sich der Verfahrenspfleger Folgeaufträge und wird in Zukunft nicht arbeitslos und immer wieder als Verfahrenspfleger eingesetzt werden.
In Deinem Fall bedeutet dies z.B., dass der Richter einen Betreuerwechsel, eine Heimeinweisung, eine Einweisung in eine geschlossenen psychiatrische Anstalt, Deine Prozessunfähigkeit und die Deiner Schwester beschließen kann, eine Auf-hebung einer Vorsorgevollmacht oder einen unterwertigen Verkauf des Hauses anordnen kann und sich hierbei von dem Verfahrenspfleger unterstützen lässt.

Solange Du noch prozessfähig und gesetzliche Betreuerin bist und die Betreuungs-kreise „Vermögenssorge“ und "Behördenangelegenheiten" bearbeitest, ist es deshalb sinnvoll, diesem unmoralischen Treiben Einhalt zu gebieten - ehe es zu spät ist.

Dazu müsstest Du einen geeigneten Rechtsanwalt mit der Rechtsvertretung für Deine Schwester beauftragen. Dieser Anwalt würde dann anstelle des gerichtlich angeordneten Verfahrenspfleger treten und diesen überflüssig machen.
Aber Vorsicht ! Nicht jeder Anwalt kommt hierfür in Frage.

Damit Du nicht vom Regen in die Traufe kommst, sollte dieser Anwalt kein Ver-trauter des Richters sein und von diesem womöglich auch noch regelmäßig als Verfahrenspfleger oder Pflichtverteidiger eingesetzt werden.

Um zu verhindern, dass das Betreuungsgericht gemeinsam mit dem Anwalt der Betreuten gegen die Betreute Beschlüsse durchsetzt, erweist es sich als sinnvoll bei der Auswahl des eigenen Rechtsanwaltes keinen im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt auszuwählen, sondern lieber eine Rechtsanwalt aus einem 100 km entfernt gelegenen Ort zu beauftragen.

Wenn Du die alles berücksichtigst, dann hast Du die größte Chance, nicht vom Betreuungsgericht über den Tisch gezogen zu werden.
Es gilt allerdings jetzt schnell zu handeln.