Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?
Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.
Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.
Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!
Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.
Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.
Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.
Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.
Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.
Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?
Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
3 Antworten
Na ja, das Gericht kann eine Betreuung schon gegen den Willen des Betreuten einrichten und verlängern.
Voraussetzung ist, dass die Entscheidung gegen eine Betreuung auf dem freien Willen gem. §1896 Ia BGB beruht und der Betroffene einsichtsfähig ist. Genau das wird in der Praxis durch einen Gutachter überprüft.
Du hast nun genau diese Überprüfung, mit der Du aus der Betreuung rausgekommen wärst, aber abgelehnt, indem Du dem Gutachter nicht die Tür geöffnet hast. Heißt, dass ein Richter nun entscheiden muss, ob er noch einen Termin ansetzt oder den Vorgang als fehlende Einsicht wertet und die Betreuung verlängert.
Mit Blick auf die aktuelle Situation (Corona) dauern die Verfahren ein wenig länger. Aber Du kannst nach dem Sachverhalt, den Du geschildert hast, davon ausgehen, dass Du keinen Aufhebungsbescheid bekommen wirst. Die Grundlage dafür hast Du ja leider selbst verhindert.
es könnte sein, dass das Gericht für die Aufhebung der Betreuung ein entsprechendes Gutachten benötigt.
Wie du schreibst hast du ein Gutachten abgelehnt.
So einfach ist deine Frage also nicht zu beantworten, denn es kommt auf viele Faktoren an. Wer hat die Betreuung beantragt und aus welchem Grund... u. s. w.
Das Gericht könnte also theoretisch die Aufhebung der Betreuung auch ablehnen.
Aufhebung der Betreuung – Betreuungsrecht-Lexikon (reguvis.de)
soweit ich weiß, fällt die betreuung automatisch weg, wenn eine bestimmte frist verstrichen ist und kein neuer beschluss ergangen ist. erkundige dich mal in diese richtung.
Die Betreuung kann nur durch eine gerichtliche Aufhebung beendet werden.
Eine Vorläufige Betreuung wird immer nur für 6 Monate angeordnet. Dies bedeutet lediglich, dass sich das Gericht an die Überprüfungsfrist halten muss - sprich nach 6 Monaten über deren Aufhebung oder Verlängerung entscheiden muss.
Wartet das Gericht zu lange wie in obriger Frage geschilderten Fall, so kann man ggfs. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rausschicken.
Quelle: http://www.betreuungsrecht.de/betreuung-allgemein/betreuung-ueberschreitung-der-ueberpruefungsfrist/