Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%

3 Antworten

Na ja, das Gericht kann eine Betreuung schon gegen den Willen des Betreuten einrichten und verlängern.
Voraussetzung ist, dass die Entscheidung gegen eine Betreuung auf dem freien Willen gem. §1896 Ia BGB beruht und der Betroffene einsichtsfähig ist. Genau das wird in der Praxis durch einen Gutachter überprüft.

Du hast nun genau diese Überprüfung, mit der Du aus der Betreuung rausgekommen wärst, aber abgelehnt, indem Du dem Gutachter nicht die Tür geöffnet hast. Heißt, dass ein Richter nun entscheiden muss, ob er noch einen Termin ansetzt oder den Vorgang als fehlende Einsicht wertet und die Betreuung verlängert.

Mit Blick auf die aktuelle Situation (Corona) dauern die Verfahren ein wenig länger. Aber Du kannst nach dem Sachverhalt, den Du geschildert hast, davon ausgehen, dass Du keinen Aufhebungsbescheid bekommen wirst. Die Grundlage dafür hast Du ja leider selbst verhindert.

Andere Antwort

es könnte sein, dass das Gericht für die Aufhebung der Betreuung ein entsprechendes Gutachten benötigt.

Wie du schreibst hast du ein Gutachten abgelehnt.

So einfach ist deine Frage also nicht zu beantworten, denn es kommt auf viele Faktoren an. Wer hat die Betreuung beantragt und aus welchem Grund... u. s. w.

Das Gericht könnte also theoretisch die Aufhebung der Betreuung auch ablehnen.

Aufhebung der Betreuung – Betreuungsrecht-Lexikon (reguvis.de)

Andere Antwort

soweit ich weiß, fällt die betreuung automatisch weg, wenn eine bestimmte frist verstrichen ist und kein neuer beschluss ergangen ist. erkundige dich mal in diese richtung.

pSpeaceSpSpace 
Fragesteller
 06.02.2021, 05:58

Die Betreuung kann nur durch eine gerichtliche Aufhebung beendet werden.

Eine Vorläufige Betreuung wird immer nur für 6 Monate angeordnet. Dies bedeutet lediglich, dass sich das Gericht an die Überprüfungsfrist halten muss - sprich nach 6 Monaten über deren Aufhebung oder Verlängerung entscheiden muss.

Wartet das Gericht zu lange wie in obriger Frage geschilderten Fall, so kann man ggfs. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rausschicken.

Quelle: http://www.betreuungsrecht.de/betreuung-allgemein/betreuung-ueberschreitung-der-ueberpruefungsfrist/