Gesetzliche Betreuung ich werde auswandern bzw einfach gehen?


14.12.2019, 23:10

Natürlich bin ich 18+

9 Antworten

Die Reaktion Deines Betreuers und des Betreuungsgerichtes ist nicht im Vorhinein zu ergründen. Beiden haben einen unendlichen Freiraum und werden in dieser Hinsicht von keiner Stelle kontrolliert.

So könnten sie es dabei belassen und die Betreuungsakte als Karteileiche weiterführen. Denn solange die monatliche Betreuungsgebühr auf das Konto des Betreuers fließt, wird dieser von der veränderten Lage kein Aufheben machen.

Wenn der Betreuer jedoch aggressiv und aktionsfreudig ist, kann er sich auch einiges einfallen lassen, das Dir Schaden zufügen würde.

Er konnte Dich z.B. zur Fahndung ausschreiben, Dich kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Betreuungsbeschluss um weitere Betreuungskreise nebst Einwilligungsvorbehalte erweitert und Dein Konto gesperrt werden wird.

Dazu musss er sich lediglich an den Betreuungsrichter wenden und einige Pistolengeschichten über Dich glaubhaft rüberbringen und schon wird der Richter der vom Betreuer erwünschten Ausweitung des Betreuungsbeschlusses zustimmen.

Wenn es ganz krass kommt, behauptet der Betreuer einfach, dass er von Dir lebensgefährlich bedroht worden sei und sorgt dafür, dass Du zur Fahndung ausgeschrieben wirst als jemand, der wegen seiner psychischen Krankheit eingefangen werden und in eine geschlossene Anstalt zurückgeführt werden müsse.

Niemand, der Dich dann auf der Straße als angeblich flüchtigen Straftäter erkennt, wird auf die Idee kommen, dass diese Fahndung lediglich das Ergebnis der Intrige eines bösgläubigen Betreuers sein könnte, Sie werden Dich jagen wie einst Mr, Kimbel.

Und wenn Sie Dich gefunden haben, werden sie Dir das volle Psychoprogramm in einer geschlossenen Anstalt verpassen und jede Reaktion von Dir wird als Bestätigung Deiner gefährlichen psychischen Erkrankung interpretiert werden.

Verhältst Du Dich angepasst und unauffällig, wird unterstellt, dass Du Dich nur verstellst um alle Klinikfachleute über Deine Gefährlichkeit zu täuschen.

Was Du auch tust, es wird zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das geht nicht so eindach ... es gibt sicher Gründe warum Du unter Betreuung stehst ... die kann man auch erweitern

wie willst Du ins Ausland kommen?

von welchem Geld willst Du leben?

das hört sich alles ziemlich unüberlegt an

Kerosine  14.12.2019, 23:31

Es gibt definitiv kein Gesetz nach dem ein Betreuter das Land nicht verlassen, oder allgemein hingehen, wo er mag, kann

Solange kein Straf- oder Haftbefehl gegen dich vorliegt, darfst du dich als Europäer frei in Europa bewegen. Für den Rest der Welt brauchst du ein jeweiliges Visum.

ChainsawBobo  14.12.2019, 23:20

Ganz so einfach ist das nicht. In den meisten EU-Ländern muß man, wenn man länger bleiben will als ein Urlaub nachweisen daß man seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann. Niemand will Einwanderer in sein Sozialsystem.

Zceta  14.12.2019, 23:27
@ChainsawBobo

Er ist scheinbar doppelter staatsbürger das ist was ganz anderes.

Ich bin doppelter staatsnürger und darf jederzeit auch obdachlos in mrin zweitland, ganz egal

Die Betreuung wird dann wegen mangelnder Betreubarkeit eingestellt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zceta  14.12.2019, 23:12

Warst du unter Betreuung??

Kerosine  14.12.2019, 23:14
@Zceta

Ja kurz, vorletztes Jahr

Zceta  14.12.2019, 23:15
@Kerosine

Weshalb warst unter beteeuung wenn ich fragen darf ?

Kerosine  14.12.2019, 23:16
@Zceta

Borderline und Streit mit der Klinik

Zceta  14.12.2019, 23:16
@Kerosine

Oh shit ok. Das heisst wegen fremd oder selbstgefährdung?

Und dann bist du ins EU Ausland? Und weg war die betreuung

frodobeutlin100  14.12.2019, 23:18
@Zceta

so war das bestimmt nicht ...

Zceta  14.12.2019, 23:19
@frodobeutlin100

Ich hab dich nicbt gefragt! Was.soll nicht wie gewesen sein?

Kerosine  14.12.2019, 23:22
@Zceta

ne, die Betreuung loswerden hatte ich dadurch gemacht, dass ich halt massiv vor Gericht dagegen angegangen war.

Den EU AUsland-Trick hab ich aber tatsächlich schon benutzt, in einer Klinik in der Nähe von Holland und Psych-KG

frodobeutlin100  14.12.2019, 23:22
@Zceta

ich antworte trotzdem ... wenn man sich der Betreeung entzieht, heißt das nicht das sie aufgehoben wird - wenn der zu Betreuende bockig ist, zeigt er eher, dass die Beteeung offensichtlich notwendig ist ...

Zceta  14.12.2019, 23:23
@Kerosine

Mit welchen grund wurdesr du betreut ?

Warst du bei dem ausland trick auch betreut ? Oder was war da

?

Mein bruder ist betreut und will das nicht , wird aber seit 10 jahren beteeut ,kein straftäter

Zceta  14.12.2019, 23:25
@frodobeutlin100

Mein vazer ist ein gestandener Mann der jetzt seine rente hat, aber trotzdem manchmal nicht mit geld und alkohol umgehen kann, wenn der einem betreuer kriegen würde, würde er sofort auswandern.

Im ausland gibt es solche betreuungen fast gar nicht.

Das is manchmal ein schlechter witz.

Scher demenz kranke ja, leute die nicht ieden monat 100 euro sparen nein

Kerosine  14.12.2019, 23:25
@frodobeutlin100

Wenn der Betreute sich allerdings über mehrere Monate entzieht, kann der Betreuer nichts bewirken und der Betreute ist offiziell unbetreubar, Die BEtreuung wird dann tatsächlich aufgehoben. Die Alternative wäre, der Staat zahlt dem Betreuer weiter auf unbestimmte Zeit seinen kompletten Pauschalsatz, was nicht gemacht wird.

frodobeutlin100  14.12.2019, 23:25
@Zceta

eben genauso ist das, wenn man betreut wird ... das Gericht stellt fest, ob die Betreuung notwendig ist, ob es dem zu Betreuenden nun passt oder auch nicht ...

Kerosine  14.12.2019, 23:28
@Zceta

Nein, die Sache mit dem Ausland war davor.

Die Betreuung ging eh nur ein paar Wochen. Wegen Selbsrgefährung

frodobeutlin100  14.12.2019, 23:29
@Kerosine

der Staat zahlt nicht den Betreuer ... den zahlt der zu Betreuende - wenn Geld vorhanden ist ...

Kerosine  14.12.2019, 23:32
@frodobeutlin100

In den sehr seltenen Fällen, dass der Betreute deutlich mehr als 5000 € auf dem Konto hat, stimmt das. In den allerhäufsten der staatlichen Vergütung jedoch nicht.

Das gibt ne Vermisstenmeldung bei der Polizei. Damit bist Du quasi zur Fahndung ausgeschrieben.