gesetzliche betreuung will mich in ein Pflegeheim stecken

5 Antworten

Hallo Bootgirl.

Sofern dein Betreuer keine Befugnis über dein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er dich auch nicht irgendwohin stecken. Dass du eigen- oder fremdgefährdet bist, muss von einem kompetenten Arzt/Psychologen/Psychiater bestätigt werden. Selbst dann kann man dich nicht einfach in ein Pflegeheim stecken. Pflegeheim bedeutet Kosten, bedeutet Pflegestufe, bedeutet mind. 6 Monate in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen... Bist du wohl nicht, wenn man deinen Schilderungen Glauben schenkt =) Sozial Betreutes Wohnen ist nichts schlimmes. Das hieße lediglich, dass Jmd vom SBW dir in deinen eigenen 4 Wänden bei der Lebensgestaltung und -planung bzw. -umsetzung hilft. Wenn du gerne in eine Wohnung umsiedeln möchtest, in der du näher bei deinen Freunden bist und bessere Verkehrsanbindungen bestehen, hat das der Betreuer sogar im Rahmen der Förderung zur Selbständigkeit zu unterstützen. Betreuung ist schließlich darauf ausgelegt, dass der Betreute - in dem Fall DU - auch wieder ohne Betreuer das eigene Leben in den Griff bekommt und die Betreuung sogar aufgehoben werden kann!! Lass dich nicht einschüchtern. Nimm ggf. Kontakt zum Vormundschaftsgericht auf und frag nach deinen Rechten und den Pflichten eines Betreuers. Keine Scham. Du möchtest doch sicher eh auf kurz oder lang wieder ohne Betreuer klar kommen, oder?! Dann musst du auch genauso aufgeklärt sein, wie der Betreuer selbst. Sonst - und da gebe ich denen Recht, die sagen, man muss bei Betreuen vorsichtig sein - läßt du dich am Ende nur verarschen! Eine Betreuung bedeutet nicht Entmündigung - das ist LANGE her. Du kannst mit deinem Betreuer durchaus über einen Umzug sprechen und ggf. auch mal nachfragen, was es mit dem SBW auf sich hat. Evtl. hilft dir das sogar. Mir ist schon klar, dass wenn Jmd gegen unseren Eigensinn etwas vorhat mit uns, wir zunächst auf Abstand gehen und evtl. sogar trotzig oder aggressiv werden, wenn in unsere Persönlichkeits- und Freiheitsrechte eingegriffen wird. Aber hier genau ist der Knackpunkt. Werd nicht Aggro - sonst gibst du deinem Betreuer am Ende unbewusst Recht. Suche das Gespräch. Erkläre, was dir helfen kann. Mach selbst Vorschläge und zeige deinem Betreuer, dass du gar nicht so schlimm bist, wie er es eingeschätzt hat. Vielleicht sogar auf nen Kaffee bei dir zuhause...

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!! LG, Vegany

Wenn deine Betreuerin kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie dich auch nicht "in ein Pflegeheim" stecken. Rede also mit ihr und erkläre ihr deinen Wunsch und dann geh auf die Suche nach einer Wohnung. Du musst das aber schon mit ihr absprechen, denn sie hat die Hoheit über dein Geld. Kommst du mit ihr nicht klar, dann wende dich an das Betreuungsgericht. Du kannst auch einen Wechsel in der Betreuung beantragen.

Vor so einer Situation stehen wir auch, wegen einer Verwandten, weil sie nicht mehr alleine klar kommt. Ich weiß allerdings nicht wieviel Mitspracherecht deine Betreuerin hat, gibt es noch Verwandte, die dich da unterstützen können? Ich weiß nicht ob eine Betreuerin einfach einen Umzug verweigern kann. Andererseits, hier kann niemand beurteilen wie es dir wirklich geht, ich würde mit dem Psychiater darüber sprechen, vielleicht unterstützt er deine Umzugspläne.

Bei diesen Betreuern muß man vorsichtig sein, sie nehmen sich oft Sachen heraus, die ihnen nicht zustehen. Hast du keine Freunde oder Verwandte, die dir bei der Wohnungssuche helfen könnten, damit du in den Stadtteil kommst zu deinen Freunden? In ein Pflegeheim mußt du nicht gehen, da würde ich auch einen Anwalt einschalten.

Novosibirsk  24.01.2018, 03:43

Bei Einschalten eines Anwaltes besteht leider das Problem, dass dieser außer eine Rechnung zu erstellen, nichts tun wird.

Die einzige Möglichkeit der Hilfe wäre eine Unterstützung durch einen guten Freund. Ist ein solcher nicht vorhanden, ist die Betreute dem Betreuer hilflos ausgeliefert.

Da kann man auf jeden Fall dagegen vorgehen! Ich bin mir nicht sicher, wie, aber rechtlich 100%ig möglich! Wenden Sie sich an einen Anwalt