Gesetzliche Betreuung sofort beenden?

4 Antworten

Ob eine gesetzliche Betreuung beendet wird liegt nicht bei dem Betreuer selbst. Hierüber entscheidet das Amtsgericht als Betreuungsgericht. Deinen Wunsch kannst du natürlich davor mit deinem Betreuer absprechen. Denn der Betreuer wird vor einer Entscheidung regelmäßig auch angehört. Letztlich würde jedoch das Gericht entscheiden.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung und deren Umfang trifft ein Betreuer nicht. Er kommt erst als Letzter ins Verfahren, wenn schon alles entschieden ist.

Ausschlaggebend sind 1. ein ärztliches Gutachten, 2. eine Befragung des Betreuten (= Du) und 3. die Entscheidung des Richters. Zusätzlich muss es im Vorfeld einen Antrag gegeben haben, um das Verfahren überhaupt erst in Gang zu setzen.

Du kannst Beschwerde einlegen und die Aufhebung der Betreuung beim Betreuungsgericht (= Amtsgericht) beantragen. Dann wird der Vorgang erneut geprüft und entschieden.

Ein "Ich will nicht mehr" reicht als Begründung für eine Aufhebung nicht aus. Du musst schon nachweisen, dass sich Dein Zustand so weit gebessert hat, dass Du Deine Dinge alleine regeln kannst. Eine mögliche erste Anlaufstelle wäre z.B. ein behandelnder Arzt.

Schau einmal, ab es Caritas oder ähnliche Einrichtungen in deiner Stadt gibt. Wende dich an die, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen.

nehme dir einen Anwalt für Betreuungsrecht beantrage über diesen die Aufhebung der Betreuung und sage das du selbstständig geworden bist und keine Betreuung mehr brauchst Achtung ohne Anwalt hast du so gut wie verloren

MfG

Thomas Pillusch