Gesetz: Freie Wohnortwahl ab 14 Jahre?

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§11 BGB "Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt." dass gilt auch fuer 14 bis 18jaehrige, auch wenn diese es gern anders wollen. Außnahme bildet § 8 Abs. 2 wenn der/die Minderjaehrige Verheiratet ist, was aber auch erst ab 16 Jahren und nicht ab 14 Jahren moeglich ist. http://www.v-a-k.de/index.php?id=2039&VAK_CMS=d5491c7e447d15e054ffe4cfb0ac776f

Mit 18 kannst Du selber entscheiden. Bis dahin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht Dein/e Erziehungsberechtigter/n. Im Zweifel auch das Jugendamt. Hab also noch 4 Jahre Geduld. Alles wird gut.

§ 146 Absatz 3 im ABGB. Bezieht sich auf die Miteinbeziehung von Kindern allgemein

"Die Eltern haben in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auch auf den Willen des Kindes Bedacht zu nehmen, soweit dem nicht dessen Wohl oder ihre Lebensverhältnisse entgegenstehen. Der Wille des Kindes ist umso maßgeblicher, je mehr es den Grund und die Bedeutung der Maßnahme einzusehen und seinen Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen vermag.” (§ 146 Abs.3 ABGB)

Gruß´Lance

Wenn es sowas gibt, wird dir das Jugendamt Auskunft geben können.

das solltest du mit deinen Eltern regeln

Azizamasrya 
Fragesteller
 30.06.2012, 08:28

Ich bin 55 Jahre alt!