Geschwindigkeitsbegrenzer ausschalten?

5 Antworten

Ja, muss aber abgenommen werden und Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfolgen. Eventuell sind andere Bereifungen nötig.

Nur in einer Fachwerkstatt und Eintragung in die Papiere.

Nein. Abe erlischt. Kein Versicherungsschutz

Wenn es keine Verpflichtung dazu gibt, ja.

Kommt auf's konkrete Fahrzeug an.