Firmenwagen 90% privat genutzt GPS Tracking erlaubt?
Haber einen Firmenwagen den ich hauptsächlich privat nutze. Das Auto hat ein GPS-Tracker der nicht abschaltbar ist. Der Chef will es nicht ausbauen, er will sich so vor Diebstahl schützen. Darf er das, ich hab dazu keine Zustimmung gegeben. Besonders nach dem DSGVO Gesetzt? Was kann man da machen, ohne viel Stress zu bekommen?
10 Antworten
Der GPS-Tracker ist aus den von deinem Chef genannten Gründen vollkommen in Ordnung.
Auch hat er die davon betroffenen Personen so wie es sein muss, über das Vorhandensein informiert.
Der Chef darf die privaten Fahrten aber nicht ohne triftigen Grund und nicht ohne deine Zustimmung anschauen oder auswerten.
Bei 90 % privat, sollte man überlegen, ob man riskiert, dieses "süße Bonbon" Firmenwagen zu verlieren ;-)
Viele Grüße
Michael
Du weißt ja über den Tracker Bescheid. Also ist das auch soweit rechtens.
Wenn du nicht möchtest das private Fahrten aufgezeichnet werden musst du das Auto eben dementsprechend stehen lassen.
Nö, so ganz rechtens ist das noch nicht, wenn er nur von dem Tracker weiß.
Verzichte auf die Privatnutzung, dann musst du auch nichts dafür bezahlen, weder Steuer, noch Eigenanteil. Bei seinem Fuhrpark, kann der Chef die Regeln diktieren, hier eben der verpflichtende GPS Tracker.
Aber dann brauchst du auch ein eigenes Auto für den Weg zur Arbeit.
Hi,
ein Firmenwagen ist - unabhängig von der Nutzung - Eigentum der Firma. Diese kann selbstverständlich ihr Eigentum auch mittels Tracker überwachen, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen hat qugart bereits genannt.
Zudem kann die Nutzung eines Firmenwagens auch an die Zustimmung zur Überwachung gebunden werden.
Was kann man da machen, ohne viel Stress zu bekommen?
Ein eigenes Fahrzeug anschaffen und entsprechend alle Kosten selbst tragen.
LG
So ein Tracker ist natürlich erlaubt.
Ausschlaggebend sind § 26 BDSG und Art. 35 DSGVO.
Gerne kann der Chef da auch noch eine Betriebsvereinbarung aufsetzen, dann stehts auch nochmal im Protokoll.