Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße....
kann mir einer sagen welche richtgeschwindigkeit auf kraftfahrstraßen gilt??? auf autobahnen ist das ja 130 km/h. und wie schnell darf man höchstens fahren???
11 Antworten
Bei diesem Verkehrszeichen kommt es darauf an, wie die Strasse ausgebaut ist ! So wie eine Autobahn mit Mittelleitplanke und zweispurig pro Fahrtrichtung ? Dann kannst Du so schnell fahren wie Du willst, solange es nicht durch Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeschränkt wird. Trifft der autobahnähnliche Charakter der Strasse jedoch nicht zu, dann maximal 100 !
Dann nur 100 ! Ist ja nicht Autobahn ähnlich !
Falsch!
StVO §3(3):
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf
Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen
mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Es reichen also Mittelstreifen oder 2 Spuren, es muss nicht beides gegeben sein!
Ganz genau. EINE der folgenden drei Bedingungen muss erfüllt sein, damit Richtgeschwindigkeit 130 gilt:
- Es steht das Zeichen 330 (Beginn einer Autobahn) am Straßenrand
- Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder Mittelstreifen
- Mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung
Das heißt wenn jede Seite nur eine Spur hat, gilt Richtgeschwindigkeit 130, wenn beide Spuren baulich oder durch einen Mittelstreifen getrennt sind. Im Gegensatz dazu gilt auch Richtgeschwindigkeit 130, wenn beide Richtungen min. zwei Fahrstreifen haben und nicht baulich oder durch einen Mittelstreifen getrennt sind.
außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem pkw 100kmh. Mit anhänger 80km/h....das weiß ich noch vom Führerschein (-:
da bin ich ja grade bei...aber das weiß ich auch...vielleicht mal die frage richtig lesen...
Auf Landstrassen? 100
Die Frage ist aber hier nach Kraftfahrstraßen und nicht nach Landstraßen.
eben!!!! aber das hat glaube keiner verstanden
du meist also eine Landstraße ist keine Kraftfahrstraße? Was ist sie denn dann? Ein Radweg???
http://regiowiki.pnp.de/images/thumb/Kraftfahrstra%C3%9Fe.PNG/200px-Kraftfahrstra%C3%9Fe.PNG
die straße mit diesem schild meine ich!!!
da is trotzdem 100
Auf Kraftfahrstraßen (solche Straßen sind mit dem blauen Schild, s. Link von Kluckse86, markiert) gilt, wenn nicht anders beschildert, Tempo 130. Dies ist auch auf Landstraßen, die 2 Spuren je Fahrtrichtung haben, welche durch einen Grünstreifen getrennt sind der Fall. Wenn diese nicht mit einem Tempo-100-Schild versehen sind, gilt dort ebenfalls Tempo 130!
@paddy88: Ja, eine Landstraße ist nicht zwingend auch eine Kraftfahrstraße!
Nein, eine Landstraße ist im allgemeinen keine Kraftfahrstraße - sonst dürfte sie nicht mit Fahrrädern, Traktoren u. ä. befahren werden ...
Auf Kraftfahrstraßen (solche Straßen sind mit dem blauen Schild, s. Link von Kluckse86, markiert) gilt, wenn nicht anders beschildert, Tempo 130.
Wo steht das? In der deutschen StVO sicher nicht!
- Für Kraftfahrstraßen ohne bauliche Trennung oder 2 Spuren je Richtung gilt "Tempo 100"!
- Eine Regel "Tempo 130" gilt in Deutschland nirgendwo, das ist nur eine Empfehlung!
geschwindigkeiten auf Kraftfahrstraßen? ganz einfach: eine spur pro richtung und ohne bauliche begrenzung: 100km/h 2 spuren pro richtung ohne bauliche bergrenzung: für PKW Richtgeschwindigkeit 130km/h mit baulicher bergrenzung (dem entsprechend meist auch mind. 2 spuren pro richtung): es gilt für alle fahrzeugtypen die gleiche regelung wie auf autobahnen.
bitte beachten: KFS. nich befahren, wenn das fahrzeug, durch die bauart bedingt, (offiziell) nicht schneller als 60 fährt! also auch nicht mit ner Simmi drauffahren, auch wenn sie 70 läuft! ;-)
lg. Raik
ine Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) ist in Deutschland eine öffentliche Straße,!!!!! (LESEN) die ausschließlich für solche Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal 4 m hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind.
vllt mal meine Antwort richtig lesen:^^ Es gibt keine eigenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen.!!!!!!! ( Daher gelten die üblichen Tempolimits inner- bzw. außerorts gemäß § 3 StVO, sofern nicht entsprechende Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.) soweit mitgekommen? Dadurch gilt auf innerörtlichen Kraftfahrstraßen ohne spezielle Geschwindigkeitslimits – trotz der Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h – ein Tempolimit von 50 km/h. Außerorts gilt auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen (wie auf allen anderen außerörtlichen autobahnähnlich ausgebauten Straßen) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gemäß Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.
hat dir das nun geholfen?
eine Kraftfahrstraße ist keine spezielle straße....oh Mann.......viel Glück beim Führerschein....
und wenn nur 1 fahrstreife für jede richtung da ist ohne mittelleitplanke???