Gilt außerhalb von Ortschaften die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

5 Antworten

Mal zur Info:

Auszug aus § 3 StVO:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen... für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Deshalb sind alle 3 Antworten richtig. Denn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist nicht auf Autobahnen abonniert. ;)

http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html (Absatz 3, c.)

Übrigens: es gibt ein untrügliches Zeichen, solche "anderen Straßen" zu erkennen:

Wenn dort ein Tempolimt auftaucht, beginnt dies mit einem 100 km/h Schild (Zeichen 274-60) - warum also so ein Schild aufstellen, wenn dort eh nur 100 km/h gelten würden? ;))

@Eichbaum1963

Argh, hast du wirklich noch nie 50-Schilder in Ortschaften gesehen?
Das kann alleine als Erinnerung dienen und beweist rein gar nichts.

@tiwo666

Fängst du auch noch an. :P

Als Erinnerung dienen?? Für wen? Für die die ohne FE unterwegs sind - nie eine gemacht haben? Oder extra für Bornierte die sonst nix peilen?? :P

Innerorts stehen die nicht als "Erinnerung" sondern nur dann, wenn vorher eine geringere Geschwindigkeit galt oder evtl. wenn der Eindruck entstehen könnte man befände sich außerorts (da aber auch nicht immer). Um mit deinen Worten zu sagen: Argh. :))

@Eichbaum1963

Nein, ich fange nicht an, ich fahre schon länger ;)
An Stellen wo ein falscher 'Eindruck' entstehen könnte und auch an Unfallschwerpunkten. Für die Nullpeiler könnte man auch alle 5 m eines hinstellen, ohne dass es etwas bewirken würde.

@tiwo666

Hab ich ja auch nicht behauptet, dass du erst anfängst. :D

Den "falschen Eindruck" hab ich ja oben auch erwähnt - und an Unfallschwerpunkten wird die Geschwindigkeit explizit herabgesetzt, z. B. auf 80 oder 70 km/h.

Aber die 100 km/h Schilder sehe ich auf "anderen Straßen" auch nur dann, wenn die Geschwindigkeit explizit (weiter) heruntergesetzt wird. Als Erinnerung nur dort, wo vorher schon ein Tempolimit bestand. ;)

wie du aufgeschrieben hast, ist die fahrbahn (einspurig) durch eine leitplanke getrennt oder es gibt zwei fahrstreifen für jede fahrtrichtung oder du bist auf der autobahn, wo es beides gibt, mehrere fahrstreifen und leitplanken zur trennung.

gibt es keine leitplanke in der mitte oder zwei fahrtstreifen für eine richtung, ist 100

Außerhalb Ortschaften gilt immer noch 100 km/h. 130 km/h ist nur für Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit. Fahrbahnen, die baulich getrennt sind, können ja auch Bundesstraßen sein- da gilt also immer 100 km/h

Das denke ich aber auch. Was würde sie sonst noch von Autobahnen unterscheiden?

Das mit der Leitplanke und der Autobahn ist ja leicht. Aber wieso ist das hier auch richtig: "Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung". Da ist ja nichts baulich getrennt, das ist eine ganz normale Straße außerhalb von Ortschaften. Wieso also 130km/h?

@mm123

Normal? Na ja, das ist vierspurig, also in D keineswegs normal.

Die Antwort von Antwortserver ist leider falsch. ;)

Lies dir das oder halt meine Antwort mal durch:

http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html (Absatz 3, c)

@Eichbaum1963

Man sollte das zu verstehen allerdings auch in der Lage sein.
Da liegt vermutlich das Problem.
Hint: Sieh dir mal in meinen Komplimenten das von Antwortserver an. Ich habe das ganz bewusst dort stehen gelassen, damit man weiß, mit welcher Geistesgröße man es in dem Fall zu tun hat.

@tiwo666

Ohja, so einen ähnlich "netten" Kommentar (aber von anderer Person) hab ich auch mal stehen lassen. ;)

130 km/h ist nur für Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit.

Um bei Deiner Ausdrucksweise zu bleiben:

Du Honk, dass ist Falsch.

@Leon97531

Lass dich doch nicht auf ein solches Niveau runterziehen.
Der provoziert bei jeder sich bietenden Gelegenheit.

Fahrbahnen, die baulich getrennt sind, können ja auch Bundesstraßen sein- da gilt also immer 100 km/h.

Nein, denn sie sind ausdrücklich von der 100er-Beschränkung ausgenommen, ebenso wie Straßen mit mindestens 2 Spuren pro Richtung auch ohne "bauliche Trennung". Nachzulesen in der StVO, §3 Abs §, ganz am Ende:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Aber mir ist lieber, wenn Du nur 100 fährst, auch wo Du unbegrenzt fahren dürftest, als dass Du rast, wo nur 100 erlaubt sind ;-)

 

Auf Autobahnen

nein, aquf autobahnähnlichen straßen mit fahrbaHNTEILER GILT EBENFALLS DIE RICHTGESCHWINDIGKEIT UND KEINE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT