Auf welchen Straßen gilt unbegrenzte Geschwindigkeit.?

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So lange nichts Anderes an Geschwindigkeitsbeschränkung gild gibt es auf deutschen Autobahnen tatsächlich nur die Richtgeschwindigkeit 130Km/h.

Das Gleiche gild eigentlich bei baulich voneinender getrennten Fahrspuren für jede Fahrtrichtung. Nachdem aber Richter der deutschen Sprache nicht mächtig waren und Fehlurteile sprachen wurde dies etwas abgeändert um die Urteile nachträglich zu legitimieren.

Jetzt sind es Fahrspuren die durch bauliche Einrichtungen voneinander getrennt sind.

Baulich voneinender getrennt bedeutet eigene, vollständige Bauwerke die sich Nichts teilen. Haben Beide ihre eigene linke Begrenzungslinie (zwei durchgezogene Mittellinien) sind die baulich getrennt. Aber deutsch ist eine schwere Sprache, gern verstanden wird es, dass dazwischen ein Bauwerk zu stehen hat. Deshalb wurde dies nun leicht geändert, da muss ein Randstein, Leitplanke,... dazwischen sein.

Nicht nötig ist die bauliche Trennung wenn für beide Fahrtrichtungen jeweils mindestens 2 Fahrspuren vorhanden sind.

Soweit nichts anderes ausgeschildert ist, gilt "unbegrenzte Geschwindigkeit"

  • auf Autobahnen (auch wenn diese innerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen)
  • außerorts auf allen Straßen, auf denen die Richtungs-Fahrbahnen durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen (also z. B. Grünstreifen, Bordsteine, Leitplanken, ...) getrennt sind.
  • außerorts auf allen Straßen, die zwei oder mehr markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben (2 Streifen nur in einer Richtung reichen nicht!)

130 ist "Richtgeschwindigkeit", also "nur" eine Empfehlung - es gibt allerdings Versicherungen, die bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit evtl. Probleme machen

Baulich Getrennte?

Unverständliche Frage. Formel1 schon mal gesehen? (Aber ja doch, in der Boxengasse ist auch Geschwindigkeitsbegrenzung :-)

Bei mir auf meinem Grundstück ist auch unbegrenzte Geschwindigkeit erlaubt. Ist auch ein weitläufiger Zaun drumherum. Also auf verschiedenen "Privatstraßen" gilt halt nicht die Straßenverkehrsordnung. Deshalb ist die Geschwindigkeit dort eine private Regelung oder eben keine.

Gruß

Du würfelst da einige Sachen durcheinander.

Auf der Autobahn darf man ja Richtgeschwindigkeit 130 Fahren.

Stimmt nicht. Wenn ein Schild anzeigt, dass du nur z.B. 120 km/h fahren darfst, darfst du nur z.B. 120 km/h fahren. Die Richtgeschwindigkeit ist nur eine empfohlene Geschwindigkeit, wenn es kein Tempolimit gibt, weil das die optimale Geschwindigkeit bezüglich Zeit/Kraftstof/Weg ist. Daran muss man sich aber nicht halten. 

Baulich Getrennte Fahrbahnen sind glaub auch unbegrenzt.

Jede Autobahn ist baulich getrennt. Damit in Deutschland auf einer Straße schneller als 100km/h gefahren werden darf, müssen entgegengesetzte Fahrspuren immer durch eine Mittelleitplanke o.ä. voneinander getrennt werden. Insofern ist das kein Zeichen das kein Tempolimit gilt.

Unbegrenzte Autobahnen sind nur Autobahnen, wo das Zeichen 282 https://i1.wp.com/s3.amazonaws.com/liberty-uploads/wp-content/uploads/sites/162/2016/06/Zeichen_282.svg_-150x150.png) steht und/oder kein Tempozeichen nach der Autobahnauffahrt kommt.

In der StVO §3 Abs.3 (2c) findest Du die Regelung darüber wo überall "unbegrenzt" gilt:


für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.