Geschützte Logos bei Ultrasshop drucken?

1 Antwort

Hallo mofukka187,

kurze Antwort: Ja, darfst du.

Längere Begründung: Das was du vorhast, berührt zwei Rechtsbereiche. Das Urheberrecht und das Markenrecht. Im Urheberrecht ist es, jedoch durch die Ausnahmeregelung der "Privatkopie" gedeckt:

§53 UrhG

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern
sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht
zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur
Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch
einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht
oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen
Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer
Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Markenrechtlich ist deine Nutzung kein Problem, weil ja keine "Verwechslungsgefahr" besteht. Markenzeichen dürfen nur nicht verwendet werden, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Sonst könnten die Käufer ja denken, es wären offizielle Produkte zB. von 187Strassenbande. Und genau das soll das Markenrecht ja verhindern.