Getriebeschaden Gewährleistung?

5 Antworten

Also mit 450 Euro ist in der Regel kein Getriebeschaden behoben.

Kann es sein, dass du die Kupplung meinst?

Kupplung ist ein Verschleißteil, wenn die innerhalb von 400 km kaputt gegangen ist hat man das schon eigentlich beim kauf merken sollen, das das Kupplungspedal nicht auf gleicher Stellung wie das Bremspedal ist. Ist die Kupplung neu sind beide Pedale auf der selben stellung, umso abgenutzter die Kupplung ist umso weiter wandert das Pedal in den Fußraum.

Wenn da schon ein Austauschmotor drin ist wurde damals wahrscheinlich beim Tausch keine neue Kupplung verbaut was leider viele machen. Wenn man schon alles auf dem Boden hat bietet es sich immer an die Kupplung gleich mit zu machen.

Die Kopfdichtung ist auf jeden Fall Garantie Sache. Das Problem bei Austauschmotoren ist halt das man nie drin steckt. Man verläßt sich auf den Verkäufer auf die Kilometerleistung und weiß nicht wie gut die Wartung ect. war.

Schau mal in den Kaufvertrag rein, wenn da was drin steht wie "ohne Garantie" hast du 6 richtige plus Zusatzzahl. In dem Fall hast du volle 24 Monate Garantie, keine Gewehrleistung sondern Garantie. Das ist nicht zulässig und daher nichtig, deswegen volle Garantie ohne wenn und aber :)

andamira 
Fragesteller
 18.01.2016, 18:04

Nein laut Ihm war es das Getriebe welches er auch getauscht hat näturlich gegen ein gebrauchtes Getriebe deswegen der Preis von 450 Euro 

Frage2Antwort  18.01.2016, 18:06
@andamira

Für 450 bekommt man in der Regel kein gebrauchtes Getriebe, zudem hat man ja auch einen Aufwand von 4-6 Stunden, da es der gleiche Aufwand ist wie eine Kupplung tauschen.

Aber in dem Fall ist es ja kein Verschleißteil und somit klar ein Gewehrleistungsfall.

machhehniker  19.01.2016, 05:46

das das Kupplungspedal nicht auf gleicher Stellung wie das Bremspedal
ist. Ist die Kupplung neu sind beide Pedale auf der selben stellung,
umso abgenutzter die Kupplung ist umso weiter wandert das Pedal in den
Fußraum.

Das war vor einigen Jahrzehnten mal so als die Kupplung noch nicht selbstnachstellend war.

Für die Frage der Sachmängelhaftung ist entscheidend, ob ein Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden oder "angelegt" war. Innerhalb der ersten sechs Monate ist der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass ein Mangel eben nicht vorlag (wenn er nicht haften will).

Wenn ein Verschleißteil (nach angemessener Zeit) den Geist aufgibt, dann ist das grundsätzlich kein Mangel. Natürlich gibt es häufig Streit um die Frage, was denn nun "normaler Verschleiß" ist und was ein davon abzugrenzender Sachmangel. Der ADAC hat auf seiner Seite dazu eine Sammlung von Gerichtsurteilen, die man zur Orientierung nutzen kann (natürlich kommt es in jedem Einzelfall z.B. darauf an, welche Nutzungsdauer ein Bauteil bereits hinter sich hatte).

So eben wieder mit dem Händler in Kontakt getreten und gesagt das ich die Rechnung nicht zahle wegen Gewährleistung auf das Getriebe jetzt droht er mit Mahnbescheid,Anwalt,Gutachter die ganze Palette halt.

Getriebe fällt normalerweise darunter, weil es kein Veschleißteil ist. Dazu muss es aber eine generelle Gewährleistungspflicht geben und das ergibt sich aus den Verträgen.

andamira 
Fragesteller
 18.01.2016, 17:05

In Vertrag steht ein Jahr Sachmängelhaftung 

Hamburger02  18.01.2016, 17:26
@andamira

Wenn du noch in diesem Jahr bist, fällt das Getriebe drunter. Motor und Getriebe sind die klassischen Fälle, wo die Sachmängelhaftung greift.

andamira 
Fragesteller
 18.01.2016, 17:48
@Hamburger02

Okay eigentlich müsste ich dann ja auf der sichern Seite sein obwohl er das Gegenteil behauptet

Hamburger02  18.01.2016, 17:57
@andamira

Ach? Der will sich wohl drücken. Wie lautet denn seine Begründung?

andamira 
Fragesteller
 18.01.2016, 18:10
@Hamburger02

Weil er nur eine Sachmängelhaftung im Vertrag hat und dieses bezieht sich laut ihm nur auf Mängel die beim Kauf vorgelegen haben 

Hamburger02  18.01.2016, 20:22
@andamira

Da hat er Recht, der Teufel lauert aber im Detail.

Wenn innerhalb 12 Monate nach Kauf etwas repariert werden muss, gibt es drei Gründe dafür: entweder ein bereits beim Kauf vorhandener Sachmangel, normaler Verschleiß oder eine "Mißhandlung" des Autos. Ist es keine krasse Fehlbedienung (z.B. bei 160 km/h in den zweiten Gang zu schalten) oder Verschleiß, kann es nur ein Sachmangel sein. Und genau um diese Einstufung geht es hier und die steht zur Diskussion.

Per Gesetz ist daher die Beweispflicht geregelt:
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler dir normalen Verschleiß oder Fehlbedienung nachweisen. Kann er das nicht, haftet er für den Schaden.
In Monat 7 bis 12 musst du beweisen, dass es ein Defekt war, der beim Kauf schon vorlag.

Hamburger02  19.01.2016, 09:20
@andamira

Noch eine Ergänzung: beim Getrieb kann man nicht auf Verschleiß gehen, da es im Getriebe keine Verschleißteile gibt. Daher auch meine Bemerkung, Getriebe seien ein typischer Fall für Sachmangel.

Das müsste im Kaufvertrag stehen (Garantiebedingungen)

Hancook2102  18.01.2016, 16:57

Kommt mit aufs Alter Laufleistung etc an

andamira 
Fragesteller
 18.01.2016, 17:12
@Hancook2102

Er hat ein Austausch Motor und hat 160000 km auf dem Tachometer