Kfz Händler verkauft im Kundenauftrag - neuer Trick?

2 Antworten

Wenn Autohaus A im Auftrag von Autohaus B ein Auto verkauft, dann kann Autohaus B nicht die Sachmängelhaftung gegenüber einem Verbraucher ausschließen.

Autohaus B wäre in diesem Fall dein Ansprechpartner im Gewährleistungsfall.

Gibt es zu so einer Art von 'Geschäft' irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

Von der Logik her ist das ja relativ klar. In diesem Beispiel wurde jetzt ein Schaden festgestellt, der dem alten Besitzer bekannt gewesen sein musste - da bin ich relativ sicher. Dieser Schaden wurde nicht kommuniziert, ist aber so erheblich, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher im Strassenverkehr genutzt werden darf und die erforderliche Reparatur ist so aufwändig, dass quasi ein Totalschaden vorliegt.

Im Fahrzeugbrief ist dann ein Autohaus XXX als letzter Besitzer eingetragen und es ist zu vermuten, dass XXX einen Vermittlungsauftrag an befreundeten Autohändler ZZZ erteilt hat, der das Fahrzeug ohne Hinweis auf den Mängel (vielleicht auch tatsächlich aus Unwissenheit?) verkauft hat 'im Kundenauftrag' und somit einen 'Verkauf privat an privat ohne Sachmängelhaftung' suggeriert hat.

Vom Gefühl her denke ich, das ist vorsätzliches Verschweigen von erheblichen Mängeln und der Zwischenverkauf sollte die ganze Sache nur verschleiern. Auf jeden Fall stinkt die Sache ganz gewaltig...

Wie ist eure Meinung?

@Mutschfrau

Nur weil Autohaus B als letzter Halter eingetragen ist, muss dieses Autohaus nicht der Eigentümer sein.

Es kann ja auch sein das Autohaus B das Fahrzeug an Verbraucher C verkaufte.

Und Autohaus A nun im Auftrag von Verbraucher C das Auto verkauft, dort kann Verbraucher C dann die Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen.

Für dich ist also wichtig in welchem Auftrag Autohaus A das Fahrzeug verkauft. Verkauft A im Auftrag eines Unternehmers hast Du Sachmängelansprüche gegen diesen Unternehmer.

Verkauft A im Auftrag eines Verbrauchers kann die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen werden.

Auf jeden Fall stinkt die Sache ganz gewaltig...

Das auf alle Fälle.

Hallo!

Das geht schon, ist aber ein ganz unseriöser Trick ---------> der "Kunde", der sein Auto "im Auftrag" verkaufen lässt, existiert in über 90 Prozent aller Fälle nämlich nicht bzw. höchstens in den fadenscheinigsten Erklärungen der Autohändler.

Du könntest höchstens den Autohändler B ansprechen, der dem Händler A das Fahrzeug zum Verkauf unterstellte --------> wenn das überhaupt so gewesen ist... meist wird da gelogen was das Zeug hält. Deswegen kaufe ich alle Autos lieber gleich von Privat ohne Garantie (ich fahre aus Prinzip nur alte Mercedes der 1000 Euro Klasse).

Es ist rechtlich ein heißes Pflaster, aber viel machen kannst du da wahrscheinlich nicht. Darf ich fragen, was denn das Auto gekostet hat bzw. was es für ein Modell/Baujahr ist?