Gewährleistung Getriebe kfz?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Getriebe fällt unter Gewährleistung, jedoch musst du dem Händler nachweißen, dass der Defekt nicht dein Verschulden war. Grund ist, dass die Beweisumkehr nur 6 Monate andauert.
Bedeutet, du musst einen Gutachter hinzuziehen, der den Defekt bestimmen kann und das kostet Geld bzw. kann auch nach Hinten los gehen, wenn der Defekt auf dich zurück geführt wird. 

"Bedeutet, du musst einen Gutachter hinzuziehen,"

Das bedeutet es in der Regel nicht. Das Ganze muss zumutbar und verhältnismäßig sein. Auch ist dabei viel relevanter, ob der Händler mit entsprechend erwarbaren höherem KnowHow den Defekt hätte erahnen können. Abscheinsbeweise seitens des Verbrauchers reichen meistens aus. Alles andere ist Angstmacherei der Händler.

Die "Gewaehrleistung" ist gesetzlich geregelt und bezieht sich ausschliesslich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt deren Uebergabe an den Kaeufer. Sie deckt nur solche Sach- oder Rechtsmaengel, die zu jenem Zeitpunkt schon vorhanden oder zumindest angelegt waren.

Dafuer, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorhanden ist, ist der Kaeufer in jedem Fall beweispflichtig. Allgemein zu erwartende Verschleisszustaende sind keine Sachmaengel.

Dafuer, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden oder angelegt war, ist der (private) Kaeufer i.d.R. allerdings erst ab dem 7. Monat beweispflichtig. Vorher gilt die sog. "Beweislastumkehr", bei der vermutet wird, dass ein innerhalb der ersten 6 Monate sichtbar gewordener Sachmangel bereits von Anfang an vorhanden oder angelegt war (allerdings nur dann, wenn die art des Sachmangels mit dieser Vermutung in Einklang steht). Dem Haendler steht es aber frei, das Gegenteil zu beweisen (was meist kaum moeglich ist).

Ab dem 7. Monat gilt diese Beweislastumkehr jedoch nicht mehr und der Haendler kann vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder angelegt war (auch dies ist meist nur sehr schwer moeglich, oft auch ueberhaupt nicht).

Nun gilt es also erst einmal festzustellen, ob ein Getriebeschaden an einem Auto des betreffenden Typs dieses Alters und mit dieser Laufleistung derart unueblich ist, dass man allgemein nun wirklich nicht damit rechnen darf. Halte ich fuer schwierig.

Sollte dies aber gelingen, fehlt immer noch der Beweis dafuer, dass das Getriebe bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe kaputt oder zumindest in einem weit ueber das allgemein zu erwartende Mass hinaus "angeschlagen" war. Der duerfte aber kaum zu erbringen sein.

Mit der "Gewaehrleistung" wirst du hier also nicht weit kommen.

Also, ich bin zwar vom Fach aber kein Paragraphenreiter! Trotzdem.....ein Getriebe samt Kupplung ist im weitesten Sinne ein Verschleisteil, es verschleist bei jeder Fahrt! Jedoch ist bei Ordnungsgemäßer Nutzung und der von Dir angegeben Laufleistung nicht unbedingt ein solcher Schaden zu erwarten. Die von Dir gefahrenen 7000 Km sind nicht so sehr viel, als das in so kurzer Zeit dieses einfach kaputt geht. Ich empfehle Dir folgendes:

Versuche heraus zu finden wie das Fahrzeug von den oder dem Vorbesitzer genutz wurde, zur Not mal anrufen oder Googlen! Sollte kein problem sein, die Vorbesitzer stehen ja im Brief. Wurde das Fahrzeug zum Beispiel gewerblich genutz, ist es eventuell sehr häufig im Anhängerbetrieb gelaufen? Schau in das Serviceheft und prüfe ob das was eingetragen ist, vielleicht gab es im vorwege schon mal Probleme damit. Sollte das Fahrzeug keine Anhängerkupplung haben, heist es nicht das es nicht vielleicht mal so war, lass prüfen, ob es eventuell mal eine AHK hatte? 

Wenn Du dir sicher bist, das Du das Getriebe ordentlich und einwandfrei bedient hast, würde ich mir einen Gutachter zu Rate ziehen! Bei dem Wort "Gutachter" werden viele Händler schwach und geben nach, wichtig.....immer schön freundlich aber bestimmt! Melde bei dem Händler Dein vorhaben an und schau wie er reagiert! Eventuell einigt ihr euch ja auch ohne Streit und teuren Eskapaden.

Eben normal bei der laufleistung sollte es noch kein Probleme mit dem Getriebe haben..... war letzte Woche motorservice machen u seit dem hat die gangschaltung nicht mehr sauber funktioniert( sollte nach Service eig besser sein)... AHK ist vorhanden aber wurde fast nie verwendet. Ich warte e ab was er sagt wenn er es einsieht ok neues Getriebe sonst werde ich einen Gutachter hinzuziehen.

.... ich lese ein Nein; es sei denn, der Käufer kann den Schaden ab Kauf beweisen.

Im folgenden gehe ich davon aus, dass ein gewerblicher Händler in der EU an eine Privatperson verkauft hat:

Die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) lässt sich nicht verhandeln, da sie gesetzlich fest vorgegeben ist. 12 Monate ist auch das gesetzliche Minimum für Gebrauchtes.

Bei der Sachmängelhaftung sind Ausschlüsse irgendwelcher Art nicht zulässig. Es zählt immer der vereinbarte Zustand, behelfsweise der ertwartbare Zustand unter Berücksichtigung der Aussagen, die z. B. in Werbung, Verkaufsgespräch usw. getätigt wurden. Das gilt sowohl für den Gesamtzustand wie auch bei der Betrachtung von einzelnen Elementen/Baugruppen/...

In den ersten sechs Monaten gilt auch bei Gebrauchten die Beweislastumkehr, so dass der Händler nachweisen muss, dass der (Keim des) Mangel noch nicht bei der Übergabe vorhanden war.

Sollte sich der Händler quer stellen und der Betrieb in der Innung sein, so empfehle ich den für den Käufer kostenlosen Weg der KFZ-Schiedsstelle.