Gerichtsvollzieher,Privatinsolvens,Haftbefehl

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh je, das klingt nicht gut. Und ich denke hier werden dir nicht viele Leute eine wirklich gute Antwort geben können. Schau mal http://www.forum-schuldnerberatung.de/ hier. Auf jeden fall auch am Montag mit dem Gerichtsvollzieher verhandeln und ihm/ihr die Lage so erklären wie du es hier auch getan hast. Die Arbeit geht nun vor, zur Not ruf noch am Wochenende beim GV an um deine Lage zu erklären. Auch Gerichtsvollzieher sind doch keine Un-Menschen.

Danke der Gerichtsvollziehr hat eine beschwerde vom Gericht bekommen da er mit dem haftbefehl den gläubiger zusätzliche kosten verursacht hat.er hätte es ihm "ausreden" müssen,...

Tscha, da hättest du am besten gestern noch einen professionellen Schuldenberater aufsuchen sollen. Habt ihr sowieso nicht einen? Falls ja, den unbedingt informieren und mitnehmen.

Wieso hat er einen Haftbefehl? Er kann einen beantragen, aber wenn der ausgestellt ist, dann wird die Polizei losgeschickt. Man kann sich so ein Ding nicht vom Richter mal so auf Vorrat ausstellen lassen, da hast du was falsch verstanden. Wahrscheinlich hat er ihn angedroht bei Nichterscheinen, und das geht auch fix, also unbedingt ernst nehmen.

Quatsch!

@Saarland60

Was genau ist "Quatsch"? Lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber das sollte inhaltlich etwas seriöser geschehen als durch besserwisserische Abkanzelungen, oder?

nei der gläubiger hat jetzt bei gericht einen haftbefehl für meinen mann bekommen um die ev zu erzwingen. gestern war freitag als ich von der schule kam war 17 uhr ich habe weder unseren anwalt noch sons jemanden erreicht...

solange das Inso-Verfahren nicht eröffnet ist, kann der Gl. vollstrecken; geht schnellstens zum Amtsgericht Rechtsantragsstelle und stellt einen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wegen des bereits bevorstehenden Inso-Verfahrens.

wenn ihr euer insolvenzverfahren in "arbeit" habt, dann muss dein mann auf jeden fall zum gerichtsvollzieher gehen ( und wenn er sich einen tag frei nimmt - er müsste ja auch im praltilum anspruch auf 1- 2. tage frei haben) und mit dem persönlich sprechen...

alle unterlagen die im laufe der insolvenzsache bisher notwendig waren, neu dazugekommen sind, mitnehmen und immer wieder darauf hinweisen, dass man sich bitte an den insolvenzberater wenden soll und du / ihr handlungsunfähig seid...

zahlen dürft ihr in der jetztigen situation auf gar keinen fall etwas - und ich gehe davon aus, dass ihr es auch gar nicht könntet...

auch der greichtsvollzieher wird nicht viel gegen euch ausrichten können, denn wenn ihr schon so weit seid, dass ihr die insolvenz auf die wege gebracht habt, ist vorher alles abgeklärt worden, dass bei euch nix zu holen ist...

aber - auf jeden fall wenn es irgendwie geht, persönlich bei dem gerichtsvollzieher in erscheinung treten - und wenn dein mann hinterher zum arzt geht und sich für "magenbeschwerden" eine gelben schein ausstellen lässt - sollte nur die ausnahme sein...

der gerichtsvollzieher wird bestimmt nicht bei euch zurückrufen, also müsst ihr aktiv eueren guten willen zeigen und den untersten weg maschieren... ist mist - aber nicht zu ändern. lg

Auch wenn dein Mann in der Probezeit ist sollte er auf jedenfall hingehen, denn ansonsten wird am nächsten Morgen evt. die Polizei vor der Tür stehen und ihn mit dem Haftbefehl abholen. Alle relevanten Unterlagen mitnehmen und die Situation mit dem GV besprechen, wenn die sehen, das ihr euch bemüht eure Schulden in den Griff zu bekommen und schon ein IV läuft, dann wird er eine Lösung finden, das nicht alles zu gefährden. Aber ihr müßt auf jeden Fall hingehen, sonst wirds schlimmer!!!!