Gerichtsvollzieher, akzeptiert er mein Vorschlag? Hilfe?

9 Antworten

Wende dich an den Gerichtsvollzieher! Nicht wie andere vorschlagen an den Gläubiger.

Der GV ist ja schon eingeschaltet und zuständig. Wenn du jetzt mit den Gläubigern hinter seinem Rücken etwas aushandelst, weiß nachher niemand, wer was mit wem ausgehandelt hat.

Gerichtsvollzieher sind Menschen, mit denen kannst du angstfrei reden. Die sind nicht dafür da, zu bestrafen, sondern um dafür zu sorgen, dass derjenige sein Geld bekommt, dem es zusteht. Und wenn du da Zahlungsbereitschaft signalisierst und schon etwas Geld mitbringst, dann freuen sich Gläubiger und Gerichtsvollzieher gleichermaßen.

Kläre aber mit dem Gerichtsvollzieher, wie du das am besten machen kannst und ob der Termin zur Vermögensabgabe hinfällig wird.

Bei "unberechtigtem" Fernbleiben zur Vermögensabgabe droht Erzwingungshaft.

der Gerichtsvollzieher vollzieht nur eine gerichtliche Anordnung. Du musst dich mit dem Gläubiger einigen, der den Pfändungsbeschluss erwirkt hat. Du telefonierst sofort mit dem Gläubiger, bietest eine deinen Vermögensverhältnissen angemessene Monatsrate an und lässt dir das schriftlich bestätigen. Damit kannst du dann die eidesstaatliche Erklärung verschieben lassen beim Gerichtsvollzieher, im Klartext, falls du in Rückstand kommst mit deinen Raten, dann kommt der Zieher wieder und vollzieht, ansonsten hast du deine Ruhe. Einige dich aber gütlich auch darüber, dass keine weiteren Verzugszinsen erhoben werden, sondern mit deinen Raten die Hauptforderung getilgt wird, das ist wichtig, diese Formulierung. Und zwar schriftlich.

lovejust124 
Fragesteller
 26.04.2018, 12:42

Ich würde es auf keinen Fall darauf ankommen. Dies ist mir eine Lehre. Vielen Dank

Zitat:"Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kann verschoben werden, wenn sie im Termin oder vorher glaubhaft machen, dass Sie die Förderung des Gläubigers binnen Frist von bis zu 12 Monaten tilgen werden"

Und weiter: Du kannst das Eimnhalten dieser Frist glaubhaft machen, wenn du einen angemessenen Teilbetrag beim Termin zahlst.

Also auf Deutsch: Bitte Deine Eltern, die etwas Geld zu leihen, nimm es zur Abgabe der Vermögensauskunft mit und sprich mit dem GV. Du schreibst nicht, wieviele Schulden Du hast, aber so 10 - 20 % als erste RAte würden schon einen guten Eindruck machen. Dann stellst Du mit dem GV einen RAtenplan auf, an den Du Dich hältst, keine Ausreden mehr, dann soll,test Du um die VA rumkommen.

Es ist zwar die Zustimmung des Gläubigers erforderlich, aber der hat ja Interesse daran, das Geld zu bekommen. Eine VA bringt ihm ja zunächst nichts ein.

Viel Glück!

Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kann verschoben werden, wenn sie im Termin oder vorher glaubhaft machen, dass Sie die Förderung des Gläubigers binnen Frist von bis zu 12 Monaten tilgen werden. Ihr Antrag ist durch die Zahlungs eines angemessenen Teilbetrages im Termin und durch die Vorlage geeigneter Urkunden glaubhaft zu machen. Hierzu ist jedoch die Zustimmung der Gläubigerin erforderlich.

Ich kann Dir nur meine Meinung sagen:
Da das hier wohl schon der amtliche Weg ist, dürfte der wohl auch formell einzuhalten sein. Wenn die Gläubigerin zustimmt, kommst Du wohl um eine Vermögensauskunft herum.

Ich kann mir vorstellen, dass Dir die Situation äußerst unangenehm sein dürfte, aber wenn Du die jetzt einmal so durchlebt haben wirst, wirst Du zukünftig früher um Hilfe ersuchen.

Aus meiner Sicht musst Du Dich nicht schämen!
Du hast Fehler gemacht, wie wir alle es tun. Wichtiger ist, dass sich das nicht mehr wiederholt.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn Deine Eltern für Dich bürgen und Du bei dem Termin einen "angemessenen" Teilbetrag erstatten kannst, kommst Du um die Vermögensauskunft herum.

Zumindest deute ich es so.

Ich bin kein Jurist. Du bekamst von mir eine Antwort, die auf meinem Verständnis unseres Rechts beruht. Das muss nicht stimmen, aber es muss auch nicht gänzlich falsch sein.

Hast Du die ganze Misere schon mal einem Schuldenberater auf den Tisch geschüttet? Ich an deiner Stelle würde mir subitto einen Schuldenberater zulegen, der dir durch die Zeit der Rückzahlung hilft.
Er wird - wenn irgendwie möglich - eine Vereinbarung mit dem Gläubiger treffen, dass dieser auf weitere Rechtsmittel verzichtet (Pfändung) und die Schuldauskunft sistieren, vorausgesetzt, du kriegst mit Hilfe des Schuldenberaters einen nützlichen Rückzahlungsplan hin.

Der Rückzahlungsplan muss nicht innert 12 Monaten zurück bezahlt sein. Das ist die Daumenschraube, welche der Gerichtsvollzieher dir aufsetzt. Der Rückzahlungsvertrag kann andere Fristen beinhalten, aber wird garantiert einen monatlichen Teilbetrag enthalten, der dir weh tut. Aber letztlich ist es so: Wenn der Gläubiger nicht auf einen Rückzahlungsvertrag eintritt und weiter den Gerichtsvollzieher bemüht, dann besteht die viel grössere Wahrscheinlichkeit, dass du alles hinschmeisst und Zahlungsunfähigkeit erklärst.

Ruf heute noch einen Schuldenberater an und vereinbare einen zeitnahen Termin.
Dann kommt alles gut!