Gerichtstermin: Recht auf anonyme Zeugenaussage?

6 Antworten

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in einem Rechtsstaat.

Auch der Angeklagte hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer gegen ihn aussagt.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Aussage ist bereits eine große Ausnahme.

Anonym ist das wohl nicht möglich, die Gerichte haben eine Zeugenbetreung, sie kann auch die Staatsanwaltschaft bitten, dass sie die Aussage in Abwesenheit des Angeklagten macht, sie sollte ihre Bedenken vorab der Staatsanwaltschaft mitteilen, die wird dann sehen, was da machbar ist.

Wenn Täter oder Geschädigte minderjährig sind, kann auch ohne Publikum verhandelt werden.

Irgendwie kann ich es verstehen, irgendwie aber auch nicht.

Nehmen wir an, sie tätigt ihre Aussage in Abwesenheit der Drogendealer. Inwiefern ist sie dann sicherer als wenn der Drogendealer dabei ist? Der Drogendealer wird zwangsläufig erfahren, dass gegen ihn ausgesagt wurde. Sonst könnte man die Zeugenaussage nicht gegen ihn verwenden, denn er könnte sich dagegen nicht verteidigen.

Da würde ein Zeugenschutzprogramm für eine gewisse Zeit sicherlich mehr bringen.

Der Angeklagte kennt doch längs die Identität der Zeugin, aus den Ermittlungsakten.

Wollte er ihr Böses, dann hätte sie schon "Besuch" gehabt.

Also nein.

dann sollte sie sich mit dem Gericht (Staatsanwalt) in Verbindung setzen!