Genaue Bezeichnung von "Wohngeld" etc. und welches Amt?

2 Antworten

Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Der Begriff Wohngeld ist also nur der Überbegriff des Begriffs Mietzuschuss.

Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde oder des Landkreises.

Wie allerdings isomatte schon schreibt, bei deinen Verhältnissen ist die Wohngeldbehörde nicht zuständig. Wende dich an das Jobcenter.

Nennt sich Grundsicherung nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) vom Jobcenter für arbeitsfähige Personen oder Grundsicherung nach dem SGB - Xll bei Altersrente oder voller dauerhafter Erwerbsminderung vom Sozialamt.

Je nachdem muss man dann da einen Antrag stellen, dann würde man z.B. vom Jobcenter bei Bedarf Leistungen für den Lebensunterhalt ( ohne eigenes Einkommen) von derzeit 432 € ( z.B. Single ) bekommen und dazu die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) und das zusammen ergibt dann den Grundbedarf.