Wohngeld bei Eigentum von Verwandten?

3 Antworten

Ob die Eltern oder ein anderer Verwandter Eigentümer ist spielt da keine Rolle, wichtig wäre, dass man Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum ist, also z.B. einen Mietvertrag hat und die Wohnung auch bewohnt.

Wenn du aber in der Erstausbildung oder Studium bist, dann hast du dem Grunde nach entweder Anspruch auf BAB - ( duale Ausbildung ) oder dann in einer schulischen Ausbildung bzw.Studium auf Bafög - und dann würdest du alleine vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Bist du noch unter 25 stünde dir von den Eltern min.das Kindergeld zu, wenn du von ihnen nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min.204 € bekommen würdest.

Würde das z.B. deine zweite duale Ausbildung sein, dann sollte dem Grunde nach kein BAB - Anspruch mehr bestehen, dann könnte man als Mieter von selber bewohntem Wohnraum zumindest theoretisch Anspruch auf Wohngeld haben.

Man muss dann nur noch das benötigte Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll erreichen, dass würden bei einem Single dann derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon dann min.80 %.

Als Azubi in einer Erstausbildung hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, da du einen grundsätzlichen Anspruch auf BAB hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich hatte mal kurze Zeit Wohngeld bekommen für meine EIGENE Wohnung.

Ja, das stimmt, das gibt es auch :) Aber ich bin ja kein Eigentümer.