Mietgeld beantrage / Freundin wohnt bei mir

3 Antworten

Wenn ihr beide schon 25 seid,das ist das offizielle Alter,ab wann man bei den Eltern ohne Zustimmung des Jobcenters ausziehen darf,könntet ihr auch ein so genanntes Probejahr in Anspruch nehmen !

Dazu ist aber zu beachten,das ihr wirtschaftlich und finanziell alles getrennt regelt,dann würde ab ihrem offiziellen Einzug bei dir,dieses Jahr beginnen und dann würde ihr Einkommen nicht auf deinen Bedarf angerechnet und umgedreht.

Erst einmal zur Wohnung,die dürfte bei 2 Personen ca.60 qm groß sein,was sie in deiner Stadt kosten dürfte,damit diese als angemessen vom Jobcenter angesehen würde,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Dann würde euch laut SGB - ll jeden ein Regelsatz von 391 € zustehen und jeweils 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung ( warm Miete ) ,das würde dann euer individueller Bedarf sein.

Würdet ihr als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit eurem Einkommen gegenseitig füreinander einstehen,würde dieser Regelsatz nur 353 € betragen + diese 50 % warm Miete.

Ihr habt auf jeden Fall auf euer Bruttoeinkommen Freibeträge,die dann von eurem Nettoeinkommen abgezogen werden,das ergibt dann euer anrechenbares Einkommen und je geringer dieses ist ( zu eurem Bedarf ) um so höher fällt die Aufstockung vom Jobcenter aus.

Es müsste also erst einmal euer Einkommen,Brutto / Netto und die Kosten für Unterkunft und Heizung bekannt sein um etwas über euren evtl.Anspruch aussagen zu können.

Atzec  28.02.2014, 14:42

Hier geht es ja nicht um hartz 4. Beide verdienen wohl. hier ginge es ja nur um einen möglichen Antrag auf Wohngeld. Nur um den sauber stellen zu können, müssten erstmal die Mietverhältnisse sauber abgeklärt werden! :-)

isomatte  28.02.2014, 14:53
@Atzec

Danke erst mal für die Aufklärung !

Wohngeld habe ich zwar auch gelesen,aber da steht noch Mietgeld / Mietzuschuss,manche Leute wissen gar nicht genau was sie überhaupt beantragen sollen oder müssen.

Jetzt hat er noch eine weitere Möglichkeit,denn sollte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen ( auch wenn sie ordnungsgemäß bei ihm gemeldet ist ) haben sie ggf.auch Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.

Dann kommen sie evtl.noch besser weg,denn jeder kann ja seine Freibeträge geltend machen.

isomatte

Atzec  28.02.2014, 15:10
@isomatte

Durchaus möglich, aber vorher müssen sie unbedingt die mietvertragliche Situation sauber klären. :-)

Klar muss du deine Freundin mit angeben, es hat nichts damit zu tun das sie bei dir nicht gemeldet ist. Sie hat Einkommen welches angerechnet wird. Wenig verdienen ist relativ, wenn du mir mal mitteilen würdest wie hoch euer Verdienst ist (brutto/netto) und ob ihr Azubis oder Studenten oder schon fertig mit der Ausbildung seit, dann kann ich dir sagen ob du einen Wohngeldanspruch hast. es ist zwar ein Angebot vom Staat, aber die Einkommensgrenzen sind sehr niedrig.

Atzec  28.02.2014, 14:45

Nein, so einfach muss er sie nicht angeben. So einfach darf sie nämlich gar nicht bei ihm wohnen! Erstmal muss sie entweder zum bestandteil des Mietvertrags gemacht werden - was eigentlich eine andere nebenkostenberechnung auslöst - oder er muss sich vom Vermieter die Untervermietung genehmigen lassen.

Ralkana  28.02.2014, 16:09
@Atzec

Das ist im Wohngeldgesetz egal, ob sie dort wohnen darf oder nicht, das ist Mietrecht. Im Wohngeldgesetz gehts nur darum wer dort wohnt und ob der- oder diejenige Einkommen hat. Was der Vermieter dazu sagt ist wurscht.

Dein eigentliches Problem besteht darin, dass du das Mitwohnen deiner Freundin dem Vermieter gar nicht angezeigt hast und sie folglich vermutlich rechtswidrig bei dir wohnt.

Da sie sich auch an den Mietkosten beteiligt, musst du sie aber im Wohngeldantrag angeben. Allerdings wird sie nicht in der Mietbescheinigung des Vermieters auftauchen, weil der von ihr wohl schlicht nichts weiß.