Berufsschule weit weg/Erstattung Unterkunft?

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https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbildungskosten/blockbeschulung

Blockbeschulung

Zuschüsse für Berufsschulunterricht in Blockform

Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag, deren Beschäftigungsort überwiegend in Hessen liegt und die ihre Schulpflicht durch den Besuch von Berufsschulunterricht in Blockform erfüllen, können Zuschüsse erhalten.

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Die Zuschüsse können Berufsschülerinnen und Berufsschülerschüler mit einem Ausbildungsvertrag erhalten, deren Beschäftigungsort überwiegend in Hessen liegt. Dazu müssen sie ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch einer überörtlichen Fachklasse in Blockform erfüllen.

Der Blockunterricht muss an einer öffentlichen Berufsschule oder an einer durch das Hessische Kultusministerium als Ersatz für den Berufsschulunterricht anerkannten Schule beziehungsweise im Rahmen eines anerkannten Lehrgangs stattfinden. 

Es wird eine Pauschale von 10 Euro pro Tag gewährt. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn den Schülerinnen und Schülern die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zugemutet werden kann. Auch müssen durch die notwendige auswärtige Unterbringung Kosten entstanden sein. 

Allerdings sind die betreffenden Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine freiwillige Leistung des Landes Hessen. Ein Anspruch auf Gewährung besteht daher nicht.

Kontaktdaten auf der Seite ...

Der Betrieb übernimmt das nicht? Hmm....In erster Linie zahlst du bzw deine Eltern. BAB erscheint schwierig, da das deine zweite Ausbildung ist.

Ggf musst du beim Jobcenter bzw Agentur für Arbeit nachfragen.

Da du mit Sicherheit nicht der erste und einzige Azubi mit diesem Problem bist, frag mal die Schule an. Oft gibt's da konkrete Hilfen.

Der Staat zahlt da sicher nichts. Das zahlst du selber oder eventuell dein Arbeitgeber.

Vermutlich hast du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe:

https://www.azubi.de/beruf/tipps/berufsausbildungsbeihilfe

Zweite Ausbildung...

@Rheinflip

Korrekt, kann trotzdem klappen. Falls wegen der Zweitausbildung dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB besteht, dann könnte er aber Anspruch auf Wohngeld haben...

@wdarene

Er wohnt Zuhause. Dann wäre Wohngeld nur für Internat zuständig.

@Rheinflip

Ja genau, geht ja um eine Wohnung an der Berufsschule in Offenbach...

@wdarene

für Blockunterricht mietet man keine Wohnung ....

@frodobeutlin100

eine komplette Wohnung nur für 1 Woche im Monat (so oft bin ich da) wäre deutlich zu viel, Hotel würde auch 250€ kosten ohne Frühstück + Bahnticket hoch und runter. Und dann noch Essen oben drauf...

@123ABC321TNA

es gint deutlich günstigere Möglichkeiten z.B. Kolpinghaus, Jugendherberge etc.