Haus Aufstocken Genehmigung Nachbar?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, alles geht nach Bebauungsplan oder § 34 BauGB d.h. Bauweise der Nachbargebäude. Also 1. beim Bauamt nachfragen und nachschauen, welche Bauvorschriften dort gelten. Da Dein Nachbar direkt angebaut hat oder nur eine kleine "Lohne" dazwischen ist, sind die beiden Seiten-Wände ohnehin Brandwände, da dürfen nie Fenster gemacht werden. Aber das braucht man ja auch nicht, die beiden anderen Wandflächen Straße und Hofseite reichen ja, wie bei Reihenhäusern. Wir haben auch jahrelang genauso gewohnt, es war wunderschön und praktisch mitten in der Altstadt. Wenn Du die Infos hast, kannst Du Dich ja noch mal melden. Dein Fall ist sicher auch genauso wie bei uns in der Altstadt und da entscheidet und sagt das Bauamt genau, was Du darfst und was nicht, teilweise Einzelfall- Entscheidung, und Du musst Dich exakt dran halten.

Nachbarn müssen allen Bauanträgen, die alle örtlichen Bauvorschriften einhalten, immer zustimmen bzw. dürfen diese Bauarbeiten nicht verhindern. Mit einer Baugenehmigung hast Du einen Anspruch darauf. 

Ob er trotzdem "böser Nachbar" spielen könnte, ist ein anderes Blatt. Unser Nachbar war furchtbar und hat alles Mögliche probiert, letztendlich konnte er aber unseren Umbau nie verhindern und wir sind später weggezogen, weil der 2. Nachbar links dann auch noch seine Kneipe fürchterlich umgebaut hatte, was mich wahnsinnig störte...

Zu komplex um es im internet zu besntworten, vor allem weil niemand die bauweise sieht. Am allerbesten gehst du mit deiner planung zur stadtverwaltung bzw machst vorher einen termin und kuckst ob du eine baugenehmigung bekommst oder was du beachten musst um eine baugenehmigung zu bekommen. Du brauchst sowieso vorher die genehmigung, bevor du irgendetwas umbaust. Wenn du diese hast, kann auch dein nachbar nichts machen, solange du dich an ruhezeiten hälst. Soweit ich weiß, mal ganz grob gesagt, müssen abstände eingehalten werden, es dürfen keine fenster von ihm zugebaut werden, sodass er zu wenig tageslicht hat. Deiner erzählung nach, wird es wahrscheinlich nicht gehen, was bedeutet denn dass sie ganz genau beeinander sind? 

Hallo,

die Häuser berühren sich quasi. Es sind keine Fenster da die verdeckt werden könnten. Sowie bei einem Reihenhaus. Der Nachbar hat zu Zeiten meiner Großeltern sein Haus aufgestockt. Es kam aber zu einem heftigen Streit, weswegen ich meine das der Nachbar einer Aufstockung unsererseits nie zustimmen würde. Habe leider keine Fotos parat.

Die Häuser stehen genau nebeneinander und berühren sich. Das Nachbarhaus ist höher und hat keine Fenster auf der Seite zu unserem Grundstück.

Es scheint Sie und ihr Nachbar haben jeweils eine Doppelhaushälfte. Ein Bebauungsplan kann Ihnen die Information über die Vollgeschossigkeit geben. Wenn es zwei Vollgeschosse erlaubt sind, können Sie durchaus Aufstocken, nur Ihr Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss werden.

Den B-Plan oder zumindest den Hinweis darauf können Sie in Ihrer Hausakte mal suchen. Ohne B-Plan wird Ihr Bauantrag nach §34 BauGB entschieden. Dem nach wird geschaut, ob Ihr Haus mit der Aufstockung in die bestehende Bebauung hinein passt, was bei Ihrer ersten Beschreibung eher der Fall ist. Sie wollen sich quasi dem Nachbarn "anpassen". Bauen also nichts neues, was nicht da ist. Nur VORSICHT! Es könnte sein, dass Ihr Nachbar ein Ausreiser ist und schwarz Aufgestockt hat. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde von ihm Verlangen zurück zu bauen. Nur kommen Sie jetzt nicht auf die Idee ihm damit zu drohen. Das Zurückbauen ist ein äußerster Ausnahmefall.

Bitten Sie Ihre Baubehörde um ein Gespräch, nehmen Sie alle Pläne zum Haus, die Sie von Ihren Großeltern bekommen haben, und klären, ob eine Aufstockung tatsächlich möglich ist und welchen Antragsunterlagen Sie dazu einreichen müssen.

Sind denn sonst in Ihrer Strasse alles dreistöckige Wohnhäuser? Womöglich auch Doppelhäuser?

Der Nachbar kann immer Probleme machen, die Frage ist ob es jemanden stört. Laut Nachbarrecht musst du Abstände einhalten. Das Nachbarrecht hat nichts mit dem Baurecht zu tun. Das Nachbarrecht kann der Nachbar selber einlagen. Und im Nachbarrecht steht nichts von "Wenn der auch eins hat, gilt es nicht mehr"
Nachbarrecht fndest du z.B. auf

https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht_nachbarrechtsgesetz_nrg_in_der_fassung_der_bekanntmachung_vom_8_januar_1996_0/gesetzesliste.htm