Gemeinschaftskonto kündigen ohne den Partner

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Eigenes Konto eröffnen. Das Gemeinschaftskonto sperren lassen. Wenn kein Geld mehr darauf eingeht wird die Bank das Konto schon kündigen.

Das Konto ist Girokonto, also Gehaltskonto. Kann man ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen?

@Musiker44

Solange nichts ist kann Sie auch bei der selben Bank ein zweites Girokonto eröffnen. Was aber reichlich sinnfrei ist, weil sich das Problem mit dem ersten Konto sicherlich nicht von selbst löst.

Das halte ich für gar keine gute Idee. Das Konto wird durch die Kontoführungsgebühren ins Minus gezogen. Irgendwann landet das dann in der Rechtsabteilung der Bank.... Dann bei nem Inkassobüro ( KOSTEN!!!! ) und am Ende hat se dann auch noch nen negativen Schufaeintrag, wenns dumm läuft.

Warum ist das ein Risiko? Es ist richtig, dass sie das Gemeinschaftkonto ohne ihn bzw. seine schriftliche Genehmigung nicht auflösen kann. Umgekehrt kann er es ja auch nicht ohne ihre Zustimmung auflösen.

Lösung: Sie soll sich ein eigenes Konto nur auf ihren Namen anlegen. Ihr Einkommen soll sie künftig nicht mehr an das Gemeinschaftskonto überweisen lassen, sondern auf ihre eigenes. Zugleich muss sie auch die Daueraufträge für Telefon, Wasser, Strom etc. ändern - und zwar nicht durch Um-/Weiterleitung, sondern durch die Angabe des neuen Kontos direkt beim Dienstleistungsunternehmen. Das muss sie mit allen Ausgaben/Einnahmen machen, bis sie ihre finanzielle Unabhängigkeit gesichert hat. Da das gemeinschaftliche Konto nun noch besteht, aber nicht mehr verwendet wird, müsste sie sich einen Termin bei der Bank geben lassen und dort schriftlich niederlegen, dass - von ihrer Seite aus - das Konto nicht mehr erwünscht ist und auch nicht genutzt wird. Sämtliche Daueraufträge müssen gekündigt werden, die Kredit-/EC-Karten von ihr zurückgegeben werden. So könnte sie nachweisen, dass sie - im Falle eines Missbrauchs - nichts damit zu tun hat.

Parallel sollte sie ihren Ex anschreiben und um eine schriftliche, beglaubigte Vollmacht in englischer Sprache oder auf Deutsch übersetzt (und beglaubigt) bitten, damit sie das Konto auflösen kann.

Sorry, die Lösung habe ich nicht. Ich kann nur berichten, dass ich neulich das Gemeinschaftskonto von meiner Frau und mir (Extra-Girokonto für Strom etc.) gekündigt habe und habe es formlos per Email und ohne Unterschrift von meiner Frau kündigen können. Das kann natürlich von Bank zu Bank variieren, aber es scheint dazu keine rechtliche Grundlage zu geben.

.. Da wird ja auch noch unterschieden, ob es wirklich ein Gemeinschaftskonto war, oder ob der Hauptinhaber eines Kontos jemanden eine Vollmacht erteilt hat. Im zweiten Fall kann der Kontoinhaber das Konto natürlich jederzeit aufkündigen.

Aus der gemeinschaftlichen Haftung für das Konto kommt Sie so nicht raus. Ich kenne nur einen ähnlichen Fall, da war es so, dass dann über einen Rechtsanwalt eine Aufenthaltsermittlung über die entsprechende Botschaft veranlasst wurde. Nachdem der Aufenthaltsort des Ehegatten nicht mehr zu ermitteln war konnte die Kundin mit diesem offiziellen Schreiben das Konto aufkündigen ( Und Ihre Eheschliessung auch :-) )