Sparbuch Auskunft?

3 Antworten

Nein, die Sparkasse oder Bank schickt keine Information an das Jobcenter - egal ob Du Geld abhebst oder nicht.

Du bist aber selber verpflichtet Dein Vermögen richtig und vollständig dort anzugeben. Du müsstest dem Jobcenter den Umstand dass es das Sparbuch gibt und den Kontostand selber mitteilen.

Was dann passiert ist vom Kontostand abhängig. Dir steht z.B. ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu. Wenn auf dem Sparbuch also nur ein geringer Betrag ist, passiert sehr wahrscheinlich gar nichts.

und was passiert wenn ich genau das doppelte hätte wie das was mir als freibedarf zustände. was passiert dann mit den anderen 50% des sparbuches wird es dann eingezogen oder gibt es eine möglichkeit meiner tochter das zu überschreiben? lg

@Bambii96

An dein Sparbuch geht keiner !

Das schlimmste was passieren könnte bzw. dürfte ist,dass du deine Aufstockung ab da zurückzahlen musst wo du erfahren hast das es dieses Sparbuch gibt,aber wenn du nur 23 € Aufstockung bekommst ist das ja überschaubar.

Dann wirst du / ihr für 6 Monate keinen Leistungsanspruch haben,nach dieser Zeit würde dann dieses einmalige Einkommen zum Vermögen und das darf dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht mehr auf den Bedarf angerechnet werden.

Deiner Tochter kannst du erst etwas überschreiben wenn ihr keine Leistungen mehr bekommt,aber dazu musst du deiner Tochter dann ein eigenes Sparbuch oder Konto eröffnen,falls sie noch keines hat,dann könntest du ihr von dem Geld dann min. 3100 € überweisen bzw.einzahlen und 750 € für notwendige Anschaffungen.

Wenn dann findet dass das Jobcenter durch einen regelmäßigen Datenabgleich irgendwann selber raus !

Du solltest das dem Jobcenter auf jeden Fall so schnell es geht mitteilen und Nachweise in Kopie erbringen.

Wenn du Glück hast würde das Jobcenter durch den Brief der Bank anerkennen das es sich bei diesem Geld um Vermögen handelt,weil du es ja vor der Antragstellung schon hattest und nur nicht angeben konntest weil du nicht wusstest das es dieses Sparbuch gab.

Denn du darfst pro Vollendetem Lebensjahr 150 € haben + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €,dass wäre dann dein so genanntes Schonvermögen.

Sollte es nicht anerkannt werden und als einmaliges Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden,dann müsste der Betrag zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,weil der Betrag deine monatliche Aufstockung übersteigt,sonst würde es nur im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) angerechnet.

Da du aber eh nur 23 € als monatliche Aufstockung bekommst kannst du darauf auch für diese 6 Monate verzichten und danach wird dein Geld vom einmaligen Einkommen zum Vermögen und ist bis auf Höhe des Schonvermögens sicher.

Du müsstest also bis zum Schonvermögen dein Geld nicht für deinen Lebensunterhalt einsetzen und hättest nach diesen 6 Monaten wieder ganz normal Anspruch auf ALG - 2.

Danke für deine Antwort. Ich habe zu dem Zeitpunkt der antragsstellung damals auf die frage ´haben sie ersparnisse´ ja mit nein angekreuzt nun wo ich sie ja jetzt anscheinend habe und sie weit über dem ist was ich pro Lebensjahr/150 euro haben darf, ca das doppelte, könnte das Jobcenter die andere hälfte einkassieren? Wäre das Jobcenter berrechtigt im aller schlimmsten fall mir alles weg zu nehmen oder mich gar rechtlich zu belehren da ich ja damals angegeben hatte ich habe keine ersparnisse. der fall ist ja so das meine mutter zwar verstorben ist aber das sparbuch auf meinen namen die ganze zeit lief und meine oma das verwalten hatte die jahre.. aber ich trotzdem nichts davon wusste.

lg

@Bambii96

Du hast doch durch den Brief von der Bank erst erfahren das es dieses Sparbuch gibt,demnach hast du bei der Antragstellung auch keine falschen Angaben gemacht,kannst also rein rechtlich normalerweise nicht belangt werden,evtl.könnte das deine Oma auch bestätigen !

Wenn die 96 dein Geburtsdatum sein sollte dann bist du ja erst 20,aber selbst da dürftest du min. 3100 € + diese einmaligen 750 € = 3850 € haben.

Das Jobcenter geht nicht an dein Geld,dass schlimmste was passieren könnte / dürfte ist,dass du für 6 Monate dann keine Aufstockung bekommst.

Du musst dem Jobcenter unbedingt angeben was und wie viel du bekommen hast,also Kopie vom Brief der Bank machen und eine Kopie über den Betrag der auf dem Sparbuch ist.

Dazu suchst du dir aus dem Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und ausfüllen,schreibst dann noch auf ein Blatt formlos ein paar erklärende Zeilen,dass du erst durch den Brief von der Bank erfahren hast das du dieses Sparbuch hast.

Sollte es doch zu einer Rückforderung kommen,dann kann das normalerweise erst ab dem Zeitpunkt passieren wo du erfahren hast das es dieses Sparbuch gibt und das wäre bei einer monatlichen Aufstockung von 23 € ja überschaubar.

@isomatte

vielen lieben dannk für die antwort!! war heute bei meiner sachbearbeiterin und sie meinte ich solle mir keine sorgen machen. Hatte leider nur eine kopie vom sparbuch dabei weil ich diese zugeschickt bekommen habe und sobald ich das orfginal sprich das sparbuch in der hand habe soll ich noch mal hin und ich dürfe genau diese 3750 euro behalten und der rest wird für die nächsten monate zugerechnet..

@Bambii96

3850 € sind es mindestens,wenn du noch nicht min. 21 wärst,denn dann würden es 21 x 150 € = 3150 € sein + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also dann 3900 € !

Der Rest wird dann auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,aber wenn du nur 23 € an Aufstockung bekommst dann würdest du doch für die nächsten 6 Monate aus dem Leistungsbezug raus sein.

Wie alt bist du denn,wie alt ist die Tochter,was hast du für Brutto und Nettoeinkommen,was für Einkommen hat die Tochter und was zahlst du an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ?

Nein, das macht die Bank nicht.