Geldübertrag auf gemeinsames Konto (NICHT verheiratet) -> Schenkungssteuer?

5 Antworten

Also Eigentumsverhältnisse sind 50/50. Und wie Tom Richter schon bemerkte, werden die 7500 € zinslos zur Verfügung gestellt und in den kommenden Monaten zurückgezahlt. Zusammengefasst ist es also erstmal eine Schenkung über 7500 €, diese liegt ja aber problemlos innerhalb des Freibetrages?!

Das kann man nachweisen ,wenn denn das Finanzamt überhaupt aktiv wird.Die sind ja auch keine Schildbürger.

Bei dieser Konstellation müsst Ihr aber auch fifti-fifti Eigentümer werden ,sonst ist es doch eine Schenkung . Heiratet ,dann habt Ihr Freibeträge ohne Ende.

wenn beide Eigentümer werden gibt es ja keine Änderung der Vermögensverhältnisse!

Wenn nun B von seinem Einzelkonto Geld auf das Gemeinschaftskonto überweist, handelt es sich damit schon um eine Schenkung

Damit noch nicht. Eine Schenkung liegt aber dann vor, wenn A und B hinterher zu gleichen Teilen Eigentümer des Hauses und der zugehörigen Schulden sind, B aber mehr bezahlt hat. Mit obigem Beispiel also eine Schenkung von 7.500, die B mehr und A weniger bezahlt hat, als ihrem Anteil entspricht.

An deiner Stelle würde ich alles schriftlich machen und ihr beide unterschreibt. Wer wieviel für die Wohnung bezahlt. Wer an wen Geld zurückzahlen muss und so weiter. Ev. einen Darlehensvertrag machen, 0% Zinsen hineinschreiben und mit Rückzahlungstermin. Bei späteren Auseinandersetzungen sehr hilfreich, wenn alles dokumentiert ist. Das Finanzamt macht euch keine Schwierigkeiten. Die Probleme kommen später, wenn ihr euch einmal nicht mehr so gut versteht wie jetzt. Dann ist diese Sache kein Streitpunkt, ihr habt ja alles aufgeschrieben.