Erbschaftsteuer nicht zahlbar - Haus verkaufen?

9 Antworten

Das Finanzamt gibt ihr doch sicher auch die Möglichkeit, die Steuer in Raten zu zahlen. Sie sollte beim Finanzamt ihre Lage schildern. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, daß das Finanzamt einen Kredit am Haus eintragen läßt und sie diesen dann monatlich abzahlen könnte. Es lohnt sich immer zu verhandeln, der letzte Weg wäre eine Privatinsolvenz, dann ist das Haus bestimmt weg.

Privatinsolvenz bedeutet normalerweise, dass alles Vermögen zusammen gekratzt, nicht ausreicht, um eine Schuld zu bezahlen. Da die Erbschaftssteuer wohl kaum den Wert des Hauses übersteigt, wäre es völlig sinnlos, deswegen Privatinsolvenz anzumelden. Völlig unnötige Kosten und Reglementierungen würden entstehen und am Ende womöglich auch noch die Zwangsversteigerung des Hauses.

Wie andere schon geschrieben haben, gibt es Möglichkeiten, sowohl eine Insolvenz, als auch den Verkauf des Hauses zu vermeiden.

Denkbar wäre bspw., dass sie in eine viel kleinere Mietwohnung zieht, das Haus teuer vermietet und mit den Mieteinnahmen einerseits ihre Miete bezahlt und andererseits den Kredit bedient, den sie für die Erbschaftssteuer braucht.

Vielleicht ist es auch möglich, innerhalb des Hauses einen abgetrennten Wohnbereich für sich selbst zu schaffen und den Rest des Hauses zu vermieten. Es entstünde ein ähnliches Einkommen. Sie müßte dann selbst keine Miete zahlen, bekommt aber andererseits vielleicht weniger Mieteinnahmen.

kommt auf den Betrag an,normal kann man das auch in Raten zahlen.z.B. könnte sie einen Teil des Hauses vermieten und die Miete immer den Finanzamt überweisen

so wird man übrigens auch finanziell eingschätzt,nämlich wer die möglichkeit hat etwa zu vermieten hat auch theoretisch dieses einkommen.

Lesetipp: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/stundung-erbschaftsteuer.html

"Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohngrundstücken

Praxisrelevanter als die Stundungsvorschriften bei Erwerb von Betriebsvermögen ist die seit dem Jahr 2009 bestehende Stundungsmöglichkeit bei Erwerb von Wohngrundstücken.

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG kann bei Erbschaft eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung dann eine zinslose Stundung der Erbschaftsteuer für die Immobilie für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beantragt werden, wenn der Erbe die Erbschaftsteuer nur durch eine Veräußerung der Immobilie aufbringen könnte. Weitere Voraussetzung für eine Stundung ist, dass der Erbe die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt. "

Also, eine höfliche Unterhaltung mit einem Steuerberater und/oder dem Finanzamt kann in der Situation definitiv nicht schaden.

Das Haus muss verkauft werden, außer sie findet jemanden, der eine Bürgschaft für einen Kredit übernimmt.

bei privatinsolvenz ist das Haus auch weg