Kontoeröffnung für Minderjährige - Mutter verweigert Zustimmung - was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nimm dir einen Anwalt und bespreche das alles mit ihm

und du zahlst die horrenden kosten?

Habe ich gemacht, ich hatte ein bisschen Sorge wegen der Gebühren, aber ich bekomme Prozesskostenhilfe und das sollte in zwei Wochen erledigt sein.

Eine Anhörung der Mutter sollte nicht erforderlich sein.

Ich melde mich, wenn ich weiss wie es ausgegangen ist.

Hallo tadeus

Die Idee mit dem Konto für die Tochter halte ich für sehr gut und wichtig in der Entwicklung Deiner Tochter,

Kinder oder besser Jugendliche lernen so viel besser mit dem Geld um zu gehen .

Meine Kinder haben alle Ihr Konto und bekommen ihr Taschengeld auf das Konto überwiesen .

Wende dich doch mal mit deiner Tochter an das Jugendamt und bitte sie mit deiner Ex zu reden und zu vermitteln.

Die werden ihr ganz schnell erklären, wenn sie sich querstellt zum Wohl des Kindes, das sie das Sorgerecht verlieren kann.

Alles gute

Wenn es deine Frau beruhigt, solltest du ausmachen, dass dieses Konto nicht in den negativen Bereich gehen darf (also keine "Schulden") und sie als Mutter auch eine Kontovollmacht bekommt. Kläre das damit, dass du dann z. B. bei Schulausflügen o. ä. unkompliziert deiner Tochter dafür kleine Summen zukommen lassen könntest.

Ein Jugendkonto kann man meines Wissens nach nicht überziehen.Denke er meint so etwas wie ein Taschengeldkonto.

Wenn vernünftige Gespräche mit der Mutter nichts bringen, deine Tochter dieses Konto aber gern hätte, dann wende dich mit diesem Problem an das Jugendamt. Die Mitarbeiter werden der Mutter dann schon gewaltig auf den Zahn fühlen. Ich halte deine Idee für sehr sinnvoll. Meinen Kindern habe ich so auch den Zugang zu ihrem Taschengeld ermöglicht. Es ist in der Tat so, dass beide Erziehungsberechtigte dafür ihre Zustimmung erteilen müssen.

sie fühlen niemanden auf den zahn. sie können die mutter auch zu nichts zwingen. sie wird einfach sagen, dass sie das nicht unterschreiben will. wenn sie nett ist, kann sie das noch begründen.

Es sollte die Möglichkeit ein eigenes (Vater) Konto zu eröffnen, und dem Kind Kontovollmacht zu geben, mit der Bank besporochen werden. Zur Sicherheit darf natürlich kein Überziehungskredit vereinbart sein. Im Übrigen hätte auch die Mutter als gesetzlicher Vertreter ein Mit-Zugriffsrecht auf ein Konto, das auf die Tochter läuft . So nicht. Du bist Kontoinhaber und erteilst Kontovollmacht.