Gemeinsames Konto - Kontoinhaber bei Zahlungsaufträgen/Forularen etc.

3 Antworten

Haben wir auch und geben immer den Namen an, der dann auch unterschreibt, bzw. die Aktion tätigt.

Wichtig ist, dass ihr bei der Bank BEIDE eingetragen seit, mit allen Vollmachten.
Dann kannst DU, wenn Du z.B. Deinem Arbeitgeber die Nummer gibst auch nur Deinen Namen mitteilen, bzw. brauchen nicht beide Namen dort zu stehen. Umgekehrt genau so, also bei Deiner Frau muss sie auch nur ihren Namen angeben.

Das kommt darauf an, ob es ein "und-" oder ein "oder-Konto" ist.

Bei einem "und-Konto" müssen beide Empfänger angegeben werden, bei einem "oder-Konto" genügt einer (am besten natürlich der, der die Daten angibt).

Zur Definition:

http://srbg.de/und-konto-und-oder-konto-beim-gemeinschaftskonto.html

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