Erbfrage: 2 brüder 1 gemeinsamer grundbucheintrag? Wer erbt?

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würde das gesammte Grundstück dann praktisch an den anderen bruder gehen weil er dann allein im Grundbuch sieht ,oder würde seine Familie die Hälfte erben ?

Der Bruder mit Familie stirbt und seine Erben erben seinen Anteil vom Grundstück, d.h. die Frau und die Kinder jeweils 50 % von seinem Anteil.

Der Bruder wird nicht alleine im Grundbuch stehen, weil bei der Änderung der verstorbene Bruder gestrichen wird und die Ehefrau und die Kinder stattdessen eingetragen werden.

Alles unter der Voraussetzung es gibt kein Testament.

Wenn ich Erbe bin und sterbe, erben meinen Teil meine Frau /Mann und Kinder außer ich habe ein Testament gemacht und andere Weisungen erteilt. Aber mein Teil geht nicht an den Bruder. Anders wenn er Mann ohne Familie zuerst stirbt, dann geht sein Teil auf den anderen Bruder über

Was soll das für das Erbrecht für eine Rolle spielen, wer Miteigentümer ist? Wer erbt, richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Also erben vorliegend die Kinder und die überlebende Ehefrau. Es sei denn, er verfügt testamentarisch anders. Ebenso beurteilt sich die Erbfolge nach dem weiteren Bruder völlig unabhängig vom Miteigentümer. Hat er also keine Kinder, dann erben die Eltern. Sind diese vorverstorben, die Geschwister etc..

wen ich das richtig verstanden habe was du da oben beschreibst

dan gehöhrt das eine grund stuck zur hälfte den einen bruder und den der verstorben ist

dann sollte die hälfte des verstorbenen zu gleichen teilen an seine kinder gehen
aber wen die kinder noch nicht ein bestimmtes alter erreicht haben sollten (weis garde nicht wie alt die sein müssen), könnte es sein das die die hälfte des verstorbenen an seine frau geht

um erbberechtigt zu sein, müssen die Kinder kein Mindestalter haben. Sie können nur noch nicht selbstständig über das Erbe verfügen.

Geschwister erben erst dann, wenn weder Ehepartner noch kinder oder deren erben vorhanden sind... also stirbt der Bruder mit Frau und Kindern, erbt sein Bruder nichts, stattdessen erben die Frau 50% und die kinder anteilig die anderen 50% des auf den Bruder entfallene. Hälfte des Grundstücks bzw der Immobilie