Gemeinsame Hofeinfahrt. Rechte und Pflichten?
Hallo zusammen. Leider haben sich in den letzten Monaten immer häufiger Differenzen zwischen mir und meiner Vermieterin aufgetan. Aktuell scheint sie mich mit allen Mitteln raus ekeln zu wollen. So hat sie heute mit ihrem Auto die gemeinsame Hofeinfahrt versperrt und mir das Abstellen meines Motorrades untersagt unter Androhung kostenpflichtiger Abschleppmaßnahmen. Begründung hier für war, es sei schließlich nur ein Fahrzeugstellplatz vermietet worden. Also: entweder Auto ODER Motorrad. Nun teilen sich unsere Grundstücke sinngemäß in der Mitte unserer Einfahrt und ich bin der Meinung dass, wenn ich mein Motorrad vor meinem Auto an der Wand "meiner Seite des Hofs" parke, wo es niemanden behindert oder räumlich einschränkt, sie mir das nicht verbieten, geschweigedenn eines meiner Fahrzeuge abschleppen lassen kann. Zudem verlangt sie von mir regelmäßig die Reinigung und das Entfernen des Unkrauts in der gesamten Einfahrt, also auch ihrer Seite, ist aber nicht gewillt sich an den Kosten zu beteiligen. Wer ist im Recht? Danke vorab!
3 Antworten
Das hat was von Kindergarten ...
In deiner Einfahrt / auf deinem Stellplatz darfst du so viele "funktionstüchtige" Fahrzeuge - also keinen "Abfall" - abstellen, wie darin Platz finden ohne andere zu behindern.
Wenn dein Motorrad quer zur Einfahrt und dein PKW davor steht, darfst du aber ihre Einfahrt nicht zum wegfahren des Motorrads nutzen.
Und das mit dem Unkraut dürfte eigentlich klar sein.
Nur Frage ich mich welche Kosten da entstehen? Das geht auch ohne Kosten.
Viele Grüße
Michael
Kannste den Jungen auch mal zu mir schicken? Ich geb ihm 10 Euro.....
Sie verlangt dass ihre Seite auch gesäubert und von Unkraut befreit wird
Wenn sie es nicht selbst machen will, dann muss sie sich jemanden suchen, ders macht.....entweder ´n Gärtner für teuer Geld oder deinem Gartenjungen mal ´n 10er in die Hand drücken. So einfach ist das!
Dann machst du mit dem Motorrad alles richtig und sie kann dir nicht verbieten Auto und Motorrad dort abzustellen.
Um beim Unkraut weiß ich dann jetzt auch, warum Kosten entstehen ;-)
Sie kann nicht verlangen, dass ihre Seite ebenfalls von dem Jungen oder von dir gesäubert wird. Wenn sie nicht bereit ist, dafür auch mal was zu geben, könnt ihr das einstellen.
Das wird euer Verhältnis aber nicht verbessern ...
Gruß Michael
spätestens nach gestern ist unser Verhältnis eh hin. ich werde jetzt mal ein bisschen recherchieren wie die rechtlichen Grundlagen sind und ihr dann einen netten Brief schreiben. Schluss mit lustig. Ich hab mir ihre Schikane jetzt 1,5 Jahre gefallen lassen. Kinderkram
... das hört sich für mich wirr an. Du bist Mieter, schreibst aber von deinem Eigentum/deiner Seite.
Schaue somit einfach in die Vereinbarungen. Bei uns ist ein Stellplatz ein Stellplatz und somit können da auch nur einzelne Fahrzeuge, die ja zudem zugelassen sein müssen, abgestellt werden.
Dann hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich habe ein Haus gemietet und dazu gehört die Rechte Seite der Einfahrt. Ihre Seite ist die linke. Mein Gedanke: wenn dort anstelle eines Autos und eines Motorrads nun ein Auto und ein Fahrrad oder einfach ein größerer Pkw wie zB ein Bus stehen würde, wäre die vereinnahmte Fläche die gleiche. Sie hat überhaupt keinen Nachteil durch das Abstellen des Motorrads weil es sie weder beim Ein- und Ausparken behindert, noch den Zugang zu ihrem Grundstück versperrt.
Was die Reinigung angeht, da denke ich wärst du im Recht. Es sei denn du hättest dadurch Vorteile, also wenn es zum Beispiel heißt es sei deine Aufgabe mit der Reinigung, dafür stellt sie dir den Stellplatz kostenlos zur Verfügung oder du bekommst 20 Euro Nachlass auf die Miete. Also eine Art Tätigkeit als Hausmeister...
Als normaler Mieter geht dich auch nur dein Grundstück etwas an.
Das mit dem Stellplatz könnte rechtlich komplizierter sein. Logisch betrachtet wärst auch da im Recht, eben weil dein Motorrad auf deiner Seite steht. Auf der anderen Seite steht evtl. die Formulierung. Bei einem Stellplatz wäre es egal ob da ein Auto oder 5 Mopeds stehen würden. Wenn es ein Fahrzeugstellplatz sein sollte, dann könnte man aus der Formulierung schließen das lediglich ein Fahrzeug genehmigt wurde.
Ja...ich komme mir auch manchmal vor wie im falschen Film. :-/
Ich nutze ihren Teil der Einfahrt nie. Ich rangiere immer mein Auto aus der Einfahrt, um das Motorrad davor abstellen zu können und das Auto dann wieder dahinter zu setzen
Was die Kosten angeht bezieht sich meine Aussage darauf dass ein Junge aus der Nachbarschaft sich bei mir mit Garten- und Hofarbeiten ein wenig Taschengeld dazu verdient. Sie verlangt dass ihre Seite auch gesäubert und von Unkraut befreit wird (klar, auf meiner Seite wächst ja auch nix, weil sie die ganze Sonne hat), ist aber nicht bereit dem Jungen mal 5€ in die Hand zu drücken wenn der gerade 2 Stunden ihren Hof bearbeitet hat. Muss sie natürlich nicht. Aber in Ordnung finde ich es auch nicht. Drückt mir aber immer die Kosten des Gärtners aufs Auge der für den Baumschnitt und den Rasen (über dessen Pflege sie glaubt entscheiden zu dürfen) bestellt wird. Auch da gibt es Unstimmigkeiten...Aber der Fall ist klar. Die hat in meinem Garten nix zu suchen