Schweizer Recht: Parkplatz fristlos kündigen?

Gerhart  25.05.2022, 21:30

Wie ist der Außenparkplatz zu verstehen? Ist der Bestandteil der Mietsache?

RaffaelW 
Fragesteller
 25.05.2022, 21:52

Nein, eben nicht. Er hat einfach nur eine Parkfläche in der Tiefgarage gemietet ohne jegliche Rechte auf anderen Teilen der Liegenschaft.

1 Antwort

Der externe TG-Mieter hat keinen Grund für das Abstellen von Motorrädern auf dem Besucherparkplatz der ETW-Anlage. Der Hausverwalter muss den Verweis aussprechen, wenn er das Hausrecht inne hat. Hier läge grundsätzlich ein Hausfriedensbruch vor, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Unter Notieren der Fahrzeug -Nummerschilder können die Rechtsverletzer ermittelt werden.

Ist der Besucherparkplatz als Teil der Wohnanlage gekennzeichnet und weiterhin nur für Besucher der Wohnenden der Anlage ?

RaffaelW 
Fragesteller
 25.05.2022, 22:15

Danke für die Erklärungen.

Der Mieter stellt keine Motorräder auf dem Aussenparkplatz ab aber der Mieter trifft sich regelmässig dort mit mehreren Personen und Autos um dort irgendwelche Geschäfte abzuwickeln (Motorräder werden verladen u.ä.)..

Der Parkplatz gehört der Bauherrin der Liegenschaft und wird von ihr gratis für die Liegenschaft zur Verfügung gestellt. Eine Kennzeichnung, dass nur Besucher den Parkplatz nutzen dürfen liegt nicht vor.

Wir hätten ja auch nichts dagegen, wenn er den Aussenparkplatz im Rahmen wie ein normaler Besucher nutzen würde aber den Parkplatz mit mehreren Fahrzeugen überstellen um darauf mit Handelsgeschäftem Geld zu verdienen geht zu weit.

Rechtfertigen diese Probleme eine fristlose Kündigung? Natürlich würde ich ihm trotzdem ein paar Wochen Zeit geben, aber Vertraglich sind 90 Tage festgelegt.

Gerhart  26.05.2022, 06:18
@RaffaelW

Es ist nun so, dass der Mieter sich darauf berufen kann, dass er nicht wisse, wem der Parkplatz gehört. Deshalb wäre die Kennzeichnung "Privatgrundstück" o.ä. eine Voraussetzung für die Strafverfolgung.

RaffaelW 
Fragesteller
 26.05.2022, 22:34
@Gerhart

Ich wohne auf dem Dorf und wenn man nicht gerade auf den Kopf geallen ist weiss man oder muss zumindest stark dsvon ausgehen, dass es kein öffentlicher Parkplatz ist. Er weiss es aber zumindest seit dann wo ich ihn auf die Besitzverhältnisse aufmerksam gemacht habe.

Ich mache es nun aber so, dass ich ihm ordentlich kündige und gleichzeitig rechtliche Schritte androhe, wenn er den Parkplatz weiterhin für seine "Machenschaften" verwendet.

Gerhart  27.05.2022, 06:24
@RaffaelW

Falls der Parkplatz indr TG unbefristet vermietet wurde, kannst du ordentlich kündigen. Sanktionen wegen unbefugter Nutzung des Besucherparkplatzes stehen dir nicht zu. Das müsste der Eigentümer tun.

RaffaelW 
Fragesteller
 27.05.2022, 10:08
@Gerhart

Danke für die Ergänzungen. Ich habe natürlich in der Kündigung geschrieben, dass sich die Besitzerin rechtliche Schritte vorbehält.

Gerhart  27.05.2022, 10:52
@RaffaelW

Dieser Vorbehalt in deiner Kündigung ist wertlos. Die Eigentümerin muss zunächst den Parkplatz kennzeichnen - Ist denn die Grundstückgrenze erkennbar? Zaun, Hecke, Tor, Mauer ?

RaffaelW 
Fragesteller
 27.05.2022, 12:29
@Gerhart

Zur Klarstellung: Wir sprechen von Schweizerrecht. Der Vorbehalt mag rechtlich wertlos sein aber ich kann ihn trotzdem darauf aufmerksam machen, dass er mit einer Anzeige zu rechnen hat. Rechtlich ist es einfach nur eine ordentliche Kündigung. Wie bereits geschrieben weiss er, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und die Grenze ist auch eindeutig erkennbar.

Gerhart  27.05.2022, 13:00
@RaffaelW

Ich denke, dass er sich von dir nicht verscheuchen lässt.

RaffaelW 
Fragesteller
 27.05.2022, 13:05
@Gerhart

Es geht ja auch nicht ums verscheuchen sondern darum ihn auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen wenn er den Platz weiter für seine Geschäfte verwendet. Die Hoffnung dabei ist natürlich schon, dass er die Drohung ernst nimmt und es zukünftig sein lässt. Hauptteil des Schreibens ist aber die ordentliche Kündigung.

Gerhart  27.05.2022, 13:06
@RaffaelW

Das habe ich schon verstanden.

RaffaelW 
Fragesteller
 27.05.2022, 14:37
@Gerhart

Aber vielen Dank nochmals für die Hilfe!