Nachbarin parkt ständig vor meiner Garage, was tun?

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Der Göre würde ich kurz den Begriff Besitzstörung erklären und klarmachen, dass sie mit Rechtsfolgen rechnen kann, wenn sie so weitermacht, oder gelegentlich mal abschleppen androhen.

Hallo,

grundsätzlich gilt: Ist jemand in seiner Freiheit eingeschränkt, kann die Polizei hinzugeholt werden. Stellt diese das ebenso fest, werden sie den Abschleppdienst auffordern, das Auto abzuschleppen.

Etwas anderes ist es, wenn man wieder hinein will. Hier ist die Freiheit nicht eingeschränkt. Da es hier allerdings auf Privateigentum liegt, kann man auf eigene Kosten das Auto ebenso abschleppen lassen.

In deinem Fall würde ich der klar und deutlich sagen, dass wenn das noch einmal passiert, dass du die Polzei anrufen und das Auto abschleppen lassen wirst. Da würde ich auch nicht mit mir handeln lassen. Sei konsequent. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass in unmittelbare Nähe diverse Möglichkeiten zum parken bestehen.

Snatiline 
Fragesteller
 11.03.2014, 08:02

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Inzwischen hat sich dieses Problem allerdings von selbst gelöst, weil das Mädchen ausgezogen ist...

Mein Mann meinte, dann parkt er mal das Mädel so zu, dass sie nur mit viel Mühe aus der Einfahrt kommt,...

Könnte schwierig werden und ist sehr wahrscheinlich nicht effektiv.

Vor Jahren hatte ich mal ein ähnliches Problem. Das habe ich mit Melkfett und einem Hinweiszettel nachhaltig und ohne weiteren Ärger gelöst. Als das Auto wieder mal unseren Dienstparkplatz belegte, nahm ich das Melkfett, schmierte damit die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite ein und klemmte einen unmissverständlichen Hinweiszettel unter den Scheibenwischer. Das Entfernen des Melkfetts war sicher eine "Fleißaufgabe" (Ich habe es leider nicht gesehen). Und wenn ich schon so eine Aktion mache, dann aber richtig: Ich hatte auch beide Außenspiegel eingefettet. Das fällt erst auf, nachdem die Windschutzscheibe mühevoll gereinigt und das Putzmittel wieder aufgeräumt wurde, die Fahrerin (Ich fand das später heraus) hinterm Lenkrad saß, zum losfahren in den Spiegel schaute und nochmals losziehen konnte, weil die Spiegel auch gut eingefettet waren. Ok, juristisch war das "Sachbeschädigung". Aber da aus dem Hinweiszettel eindeutig hervorging, was ich von diesem Verhalten denke. Außerdem: Bei einer (drohenden) Anzeige wegen Sachbeschädigung hätte ich mit einer Gegenanzeige wegen Nötigung reagiert. Nötigung wirkt strafrechtlich erheblich schwerer als eine Sachbeschädigung. Damit hätte sich eine mögliche Anzeige bestimmt erledigt.

Das eigentlich wichtigere Ergebnis war allerdings die Botschaft: Egal mit wem, aber nicht mit mir kannst du das machen!

Die Frau hatte dann nie mehr auf unserem Parkplatz geparkt.

Es gibt Schilder, die ein Abschleppen beim Zuparken androhen. Das bringst du am Garagentor an und informierst das Mädel schriftlich. Beim nächsten mal wird abgeschleppt - wer nicht hören kann, muss fühlen.

Anwalt einschalten, Unterlassungsklage stellen, Nicht das Mädel zuparken, das wäre Nötigung!