Gemeinnütziger Verein: Offenlegung der Finanzberichte ggü. den Mitgliedern?

2 Antworten

Selbstverständlich, zumindest im Verlaufe der Mitgliederversammlung. Denn nach §666 BGB gilt:

§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.

Der Vorstand ist Beaufragter des Vereines und somit dem Verein (also der Mitgliederversammlung) gegenüber auskunftspflichtig. Dass der Vorstand sich gemäß § 666 BGB zu verhalten hat, ergibt sich aus § 27 Abs. 3 BGB.

kit77 
Fragesteller
 08.09.2011, 23:19

hm ok, das sagt aber für mein empfinden nichts über die detailiertheit der auskunft aus. wenn jetzt jemand bei der JHV sagt "zeig mal den detail-finanzbericht", ist er dem dann vorzulegen?

mir persönlich wäre es egal, wir haben ja nichts zu verbergen, aber möglicherweise gibt es ja noch sowas wie datenschutz z.b. bzgl. der trainer, die dort ja alle inkl. anschrift und "verdienst" (aufwandsentschädigung) aufgelistet sind.