Gemeinnütziger Verein: Offenlegung der Finanzberichte ggü. den Mitgliedern?
Als gemeinnütziger Verein verfasst man ja für jedes Jahr einen detailierten Bericht über die getätigten Einnahmen und Ausgaben inkl. Honorare/Aufwandsentschädigungen für Vorstand und Übungsleiter. Für die JHV bestellt man dann ja den Kassenprüfer aus den reihen der Mitglieder, der alles checkt und Bericht vor der MV ablegt. Aber: Haben die sonstigen Mitglieder ein Anrecht darauf, Einblick in diese Berichte zu erhalten?
2 Antworten
Selbstverständlich, zumindest im Verlaufe der Mitgliederversammlung. Denn nach §666 BGB gilt:
§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.
Der Vorstand ist Beaufragter des Vereines und somit dem Verein (also der Mitgliederversammlung) gegenüber auskunftspflichtig. Dass der Vorstand sich gemäß § 666 BGB zu verhalten hat, ergibt sich aus § 27 Abs. 3 BGB.
hm ok, das sagt aber für mein empfinden nichts über die detailiertheit der auskunft aus. wenn jetzt jemand bei der JHV sagt "zeig mal den detail-finanzbericht", ist er dem dann vorzulegen?
mir persönlich wäre es egal, wir haben ja nichts zu verbergen, aber möglicherweise gibt es ja noch sowas wie datenschutz z.b. bzgl. der trainer, die dort ja alle inkl. anschrift und "verdienst" (aufwandsentschädigung) aufgelistet sind.
Meiner Kenntnis nach ja -sie haben auch das Recht, sich auf eigene Rechnung von den Unterlagen eine Kopie zu fertigen, die in der Mitgleiderversammlung vom Vorstand vorgelegt werden und nicht mit der Einladung versandt wurden. Hier findest du mehr dazu: http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?txttnews%5Bttnews%5D=142&cHash=e3bb2f83adde8bbd6582534af75611eb