Was bedeutet "Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt." konkret?
"Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt." findet man ja in der Satzung vieler gemeinnütziger Vereine. Aber was heißt das konkret? Der Vorstand kann ja schlecht jedesmal eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn er irgendwas anschaffen will? Auch kann der Vorstand ja schlecht immer schon im Voraus bei jeder Jahreshauptversammlung wissen, was das Jahr über alles für Anschaffungen getätigt werden müssen. Ich schätze, das muss also irgendwie anders gemeint sein - aber wie?
6 Antworten
Vereinshaushalt beschliessen heißt ja wohl einen Ausgabenplan aufzustellen. Sollten Änderungen bzw. Ergänzunge und Erweiterungen erforderliche sein, muß die MV bei einer solchen Satzungsbestimmung tatsächlich gefragt werden. Andernfalls trägt der Vorstand das Risiko, eine nicht beschlossenen Ausgabe selber bezahlen zu müssen.
Bei unvorhergesehen großen Ausgaben würde ich deshalb als Vereinsvorstand unbedingt eine außerordentliche MV einberufen, evtl. noch eine zweite, falls die erste beschlußunfähig sein sollte (je nachdem was die konkrete Vereinssatzung da bestimmt!).
Der Verein stellt einen Kostenplan für das kommende (Geschäfts-)Jahr auf und legt diesen der Mitgliederversammlung zur Zustimmung vor. Darin sind geplante Ausgaben für z. B. Telefon, Miete, Strom, Baumaßnahmen etc. enthalten.
Die tatsächlichen Ausgaben (Ist-Buchführung) des Jahres werden von einem Prüfungsverein geprüft und dann beschließt meist die Mitgliederversammlung die Entlastung von Vorstand/Geschäftsführung.
Wie schon gesagt, muss vor dem Vereins-/Geschäftsjahr vom Vorstand ein Haushaltsplan aufgestellt werden, sollte dieser o.a. Passus in der Satzung enthalten sein.In diesem Haushaltsplan wird für jede Abteilung (z.B. bei einem Sportverein) oder für jedes Vereinssachgebiet (z.B. Instrumentierung bei einem Musikverein) die voraussichtliche Ausgabenhöhe aufgelistet. Im Rahmen dieser, von der Mitgliederversammlung festgelegten Summen, kann der Vorstand die Aufträge der Mitgliederversammlung erledigen. Sind größere Ausgaben zu tätigen, die im Vorfeld nicht absehbar waren, muss wiederum die Mitgliederversammlung befragt werden. Handelt der Vorstand eigenmächtig, kann er zur Rechenschaft gezogen werden und muss u.U. mit Schadensersatzforderungen von Seiten des Vereins rechnen. Die Kassenprüfer haben im Rahmen ihres Auftrages nichts mit Genehmigung, oder Nichtgenehmigung von spontanen Ausgaben zu tun.
Jede einzelne Anschaffung muss da sicher nicht genehmigt werden. Aber offenbar der Etat, der für das Haushaltsjahr vorgelegt wird.
In der Regel ist im Vereinsrecht meiner Meinung nach der Bericht des Kassenwartes zum Abschluss des Haushaltsjahres wichtig. Dann beschließt die Mitgliederversammlung normalerweise die Entlastung des Vorstandes; das heißt, dass die Tätigkeiten einschließlich der Finanzen abgesegnet werden.
Meines wissens nach einfach grundsätzlich für was wie viel Geld ausgegeben wird. Bsp: Die Versammlung beschließt: 1000 Euro für das Quartal für die Instandhaltung des Gebäudes sind in Ordnung. Wenn jetzt Farbe gekauft werden muss ist keine Versammlung nötig.
Ausnahmen bilden evtl sehr große, seltene Ausgaben, die im Vorfeld nicht abzusehen waren.