Muß ein Kassenbericht vor einer Mitgliederversammlung vorliegen?
Die Einladung zur MV ist nebst Rechenschaftsbericht des Vorstandes fristgerecht eingetroffen, zum Kassenbericht ist aber nur vermerkt, daß dieser noch beim Steuerberater liege.
Da der Verein ein bundesweiter ist und wir von über 200.000€ Vereinsvermögen sprechen - ist das zulässig? Auf der MV wird dann fix der Kassenwart entlastet, ehe sich die Mitglieder den Bericht genauer ansehen können...
3 Antworten
zum Kassenbericht ist aber nur vermerkt, daß dieser noch beim Steuerberater liege.
Das ist normal. Anders könnte man die MV praktisch gar nicht terminieren.
Da der Verein ein bundesweiter ist und wir von über 200.000€ Vereinsvermögen sprechen - ist das zulässig?
Ja. Schließlich gibt es auf der MV den entsprechenden Tagesordnungspunkt "Bericht des Kassenprüfers", zu dem ja alle Frage gestellt werden können.
Auf der MV wird dann fix der Kassenwart entlastet, ehe sich die Mitglieder den Bericht genauer ansehen können...
Das ist aber dann das Problem der Mitglieder. Man muss halt auch auf seinem Recht zur Diskussion der entsprechenden Punkte bestehen. Davon abgesehen haben Buchungsposten auf einem Bericht des Prüfers rein gar nichts zu suchen. Unklare Positionen der Kassenführung muss der Prüfer dem Vorstand anzeigen und vor der MV mit den Revisoren klären.
Ihr habt doch dafür Revisoren
... nein, wozu?
Der wird doch erst vom "Berichterstatter" abgelesen in der Versammlung.
Naja, der Kassenbericht enthält zwei Seiten Buchungsposten die man in wenigen Minuten gar nicht prüfen kann, in den letzten Jahren gab es da immer Diskussionsbedarf. Man kann doch nicht über etwas abstimmen, das man nicht kennt?