Darf ein gemeinnütziger Verein Werbung machen?

1 Antwort

Ein gemeinnütziger Verein darf neben dem Zweckbetrieb (z.B. Sport) auch einen Wirtschaftsbetreib (z.B. Vereinheim) unterhalten. Er darf auch dafür Werbung machen.

Da dieser Wirtschaftsbetrieb aber steuerbegünstigt ist, darf er nicht in größerem Maße eine Konkurrenz zu anderen, nicht begünstigten Betrieben darstellen. Und der Wirtschaftsbetrieb darf im Verhältnis zum Zweckbetrieb nicht unverhältnismäßig groß sein. Also nicht z.B. nur alle 4 Wochen eine Sportveranstaltung haben, mit der man einen Umsatz von 1000 Euro macht, aber dagegen 6 Tage in der Woche das Vereinsheim geöffnet haben mit einem Umsatz vom x-fachen des Zweckbetriebs.

Für genauere Infos würde ich eine Vereinsberatung beim Landessportbund empfehlen (falls es ein Sportverein ist).