Weihnachtsfeier bei gemeinnütziger Verein?
Hallo...darf ein gemeinnütziger Verein für seine Mitglieder eine Weihnachtsfeier oder einen Ausflug machen, obwohl diese Ausgaben dann nicht gemeinnützig sind? Oder muss man die Kosten dann irgendwie kaschieren? Kann eigentlich nicht sein, oder? Ein Verein will seinen Mitgliedern ja auch mal was gutes tun. Danke für die Infos...should :)
2 Antworten
Vom Gefühl her würde ich sagen, das Geld darf nur für Satzungszwecke ausgegeben werden. Aber wieso nennst du es Weihnachtsfeier und nicht Mitgliederversammlung? Wenn es da übliche Sachen gibt (was zum Trinken, was zum Knabbern), dann sollte das OK sein. Was natürlich nicht geht, ist wenn Leute für "einen guten Zweck" Spenden, dass ihr dann in ein Luxushotel geht und literweise Champagner trinkt.
Aber alle großen gemeinnützigen Organisationen veranstalten regelmäßig irgendwelche Feiern.... also wird es schon irgendwie gehen...
Selbstverständlich darf ein gemeinnütziger Verein gesellige Veranstaltungen machen. Dazu zählt natürlich auch eine Weihnachtsfeier. Buchungstechnisch zählt dies zur Mitgliederpflege. Dafür darf ein Verein für jedes einzelne Mitglied im Jahr bis zu 40,- € ausgeben. Mehr wäre schädlich für die Gemeinnützigkeit.
Nur zur Klarstellung: Ein Verstorbener kann kein Mitglied mehr sein, außer vielleicht in einer religiösen Organisation names Himmel oder Hölle. Daher darf ein Verein auch Kränze über 40,- € auf ein Grab eines Nichtmitgliedes legen, da es Gräber von Mitgliedern nicht gibt.
Die 40,-€-Grenze ist besonders wichtig. Bei uns ist neulich ein Mitglied verstorben, 63 Jahre Mitglied. Der Trauerkranz hätte 80,- € gekostet. Wir haben den Kranz dann teilen lassen und haben als Verein den halben Kranz auf das Grab gelegt. Wir hoffen derzeit noch, unsere Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, da unser Mitglied durch sein Ableben seine Mitgliedschaft freiwillig beendet hat und zum Zeitpunkt der der Zuwendung natütlich kein ordentliches Mitglied mehr war.