Vereinsheim verpachten

2 Antworten

Das ist eine sehr umfangreiche Frage.

zu 1) Du hast folgende Gestaltungsmöglichkeiten. a) Du schließt den Pachtvertrag so ab, dass Du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Dies geht, in dem man die Pacht zur Vermögensverwaltung nimmt. b) Du nimmst den Pachtertrag zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dann wird auf die Pacht die Umsatzsteuer draufgerechnet. Dies hat eventuell den Vorteil, dass Du aus allen Ausgaben, die das Vereinsheim betreffen, die Vorsteuer geltend machen kannst. Ein weiterer Vorteil ist, dass Du in diesem Fall Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hast. Dieser darf nämlich, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, niemals im Jahresabschluss Minus aufweisen.

zu 2) Vereinsfeste zählen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und da sind Einnahmen umsatzsteuerpflichtig, dafür darfst Du aber aus dem Wareneinkauf die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

zu 3) Alle üblichen Nebenkosten. Ich kann hier nicht alle aufzählen, da ich nicht weiss, was der Pächter alles selbst übernimmt. Sorge im Pachtvertrag am Besten dafür, dass der Pächter möglichst viel selbst übernehmen muss (wie Strom, Gas, Heizung, Müllabfuhr, Speiseresteverwertung etc.). Dann steht Dein Verein nicht in der Pflicht, falls der Pächter Pleite macht. Du kannst für Vorstandssitzungen etc. vereinbaren, dass Du kostenfrei xmal im Jahr die Räumlichkeiten dazu nutzen kannst. Dafür zahlt dann der Pächter entsprechend niedrigeren Pachtzins. Dies ist einfacher als wenn er Dir immer eine Rechnung für die Nutzung der Räume stellt. Da diese Veranstaltungen zum ideellen Bereich zählen, kannst Du aus diesen Rechnungen dann keine Vorsteuer geltend machen.

zu 4) Es ist nicht nötig, dass Du das Rauchverbot explizit aufnimmst, denn, falls das Vereinsheim in einem Sportgebäunde integriert ist, ist da schon immer Rauchverbot. Falls nicht, richtet sich das Rauchverbot nach dem zuständigen Ländergesetz. Aber es schadet nicht, wenn Du in den Pachtvertrag reinschreibst, dass im Vereinheim nicht geraucht werden darf. Dann bist Du auf der sicheren Seite, falls Deine Regierung das Antirauchergesetz wieder ändert. Denn Du als Verpächter kannst einfach bestimmen, dass in Deinen Räumen nicht geraucht werden darf. Für Zuwiderhandlungen ist zunächst der verantwortlich, der das Verbot missachtet. Der Pächter ist dafür verantwortlich, dass das Verbot eingehalten wird. Es ist gleichgültig, ob es sich um geschlossene Veranstaltungen, einzelne Personen oder sonstiges handelt. Wenn Du im Pachtvertrag reinschreibst, absolutes Rauchverbot dann ist da absolutes Rauchverbot. Wenn der Pächter nicht dafür sorgen kann, dann Abmahnung und daraufhinweisen, dass die Sondereinigungskosten (Geruch in Gardinen etc) ihm auferlegt werden.

So ich hoffe wenigstens einen kleinen Teil zur Entwirrung der Fragen beigetragen zu haben.

Habt Ihr als gemeinnütziger Verein keinen Steuerberater? Das ist aber einigermaßen gefährlich, denn für einen gemeinnützigen Verein gelten bei dem Finanzamt besondere Verpflichtungen, um die Gemeinnützigkeit erhalten zu können. Unabhängig von dem Pachtvertrag für das Vereinsheim: Vereinsfeste fallen nicht unter die Gemeinnützigkeit, weil Ihr dabei mit anderen Unternehmern in Konkurrenz tretet, die Speisen und Getränke anbieten (Gastwirtschaften usw.). Hier muss eine getrennte Gewinnermittlung erstellte werden.