GEMA bei Bootleg-Vinylpressungen? Darf ich das überhaupt?

3 Antworten

Hallo

in den 90ern haben deutsche "Bootleger" und Künstler in einem BGH Urteil erstritten das die GEMA nur noch für denn Einzug und die Verteilung der Lizenzgebühren zuständig und nicht mehr das ausführende Kontrollorgan der Plattenindustrie ist. Die GEMA und vor allem die IFPI sieht das anderst aber wenn du die Erlaubniss des Komponisten/Autors und Interpreten hast muss die GEMA die Pressung genehmigen auch wenn die Plattenlabels/Produzenten der Meinung sind das Ihnen diese Rechte "gehören".

Das "Bootlegen" war früher ja das man bei der IFPI/GEMA die Lizenz für ein Hörspiel oder eben sonst was holte und dann eben Musik presste. Meist haben die Autoren selbst Bootlegs pressen lassen weil die von denn Plattenverlagen selbst keine Genehmigung bekamen. Die haben dann davon kein Geld gesehen (Gebühren) aber oft selbst die Pressungen bezahlt und verkauft.

IXXIac  25.07.2015, 16:10

Hallo

ein einzige Schallplatte "pressen" lassen macht keinen Sinn da hat man schon mal geschätzt 1000€ in die Pressmatritzen zu investieren. Was geht ist zb DMM. DMM und Kleinserien macht zb früher das Studio Bauer in Ludwigsburg oder der T(h)orsten Hartmann von Blue Rose Records (INAK)

Da es nicht deine Musik ist, musst du das anmelden. Was dich das bei einer "Compilation" kostet, kannst du dort nachlesen.

SuperParchita 
Fragesteller
 24.07.2015, 15:39

ist ja auch nicht die von den Originalinterpreten...

chanfan  24.07.2015, 16:45
@SuperParchita

Is´egal. Das entscheidet dann die GEMA.

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

Im Grunde ist solch eine Kopie für den privaten Gebrauch zulässig. Aber nur, wenn unentgeltlich kopiert wird. Oder wenn auf Papier kopiert wird wie im Copyshop (der zahlt hierfür eine Urheberrechts-Abgabe), was hier aber nicht geht ;-).

Beim Brennen von CDs und beim Pressen von Vinyl ist die Zustimmung der Rechte-Inhaber nötig. Sind die Mitglied der GEMA.de, genügt es, seine Titel und den Zweck der Vervielfältigung dort anzugeben und dort dafür zu bezahlen.

Für private Pressungen bis 50 Stück ist das nicht sehr teuer.

Ob ein Titel von der GEMA vertreten wird, kann man dort erfragen, per Telefon oder per Mail. Wenn man einen Titel nicht klar erkennen und benennen kann, dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er illegal hergestellt oder illegal verbreitet worden war, z. B. als Bootleg oder als Bearbeitung, etwa als unautorisierter Remix.

Hier war schon eine Privatkopie auf die Festplatte unzulässig, weil dafür laut UrhG § 53 Abs. 1 Satz 1

  • "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage ... verwendet wird" oder
  • eine "offensichtlich rechtswidrig ... öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".

Gruß aus Berlin, Gerd